Rathaus gibt Antwort bei Fragen zum Gebührenbescheid 2010
29.01.2010
Vor einigen Tagen verschickte das Rathaus die Bescheide über Grundbesitz- und andere Abgaben für das Jahr 2010, die wegen der neu eingeführten gesplitteten Abwassergebühr unangenehme Überraschungen bereithalten können. Zwar muss nur ein Teil der Wilnsdorfer Grundstückseigentümer höhere Gebühren entrichten, aber mit den Zahlenkolonnen des Bescheides sind alle konfrontiert.
Im Rathaus beantworten Mitarbeiter alle Fragen zum Gebührenbescheid 2010.
„Ich kann den Unmut der Bürger verstehen“, sagt Bürgermeisterin Christa Schuppler. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zwang Wilnsdorf ebenso wie alle anderen NRW-Kommunen zur Neuberechnung der Abwassergebühren, rückwirkend zum 1. Januar 2007. Mit der getrennten Gebührenkalkulation von Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung soll mehr Verursachergerechtigkeit erreicht werden.
Weil der aktuelle Bescheid in Umsetzung des Urteils vier Jahre berücksichtigt, ist er recht umfangreich geworden: Neben dem Abrechnungsjahr 2009 enthält er die Neuberechnung der Jahre 2007 und 2008 und die Höhe der Vorauszahlungen für 2010. Das dürfe auch beim Blick auf die Summe der fälligen Kanalbenutzungsgebühren nicht vergessen werden, betont Kämmerer Ulrich Berghof. „Ein derart langer Abrechnungszeitraum wird den Folgebescheiden natürlich nicht zugrunde liegen“, erklärt Berghof, „als grober Richtwert für die künftige Gebührenbelastung für die Kanalbenutzung kann die Höhe der Vorauszahlung für das Jahr 2010 gesehen werden“.
Fragen an die Verwaltung
Täglich erreichen Anrufe aus der Bevölkerung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei, weil Verwirrung über einige Posten des Bescheides herrscht. „Wir gehen den Bescheid dann Schritt für Schritt mit den Bürgern durch, um alle Fragen zu beantworten“, berichtet der Kämmerer. Am häufigsten kommen Fragen zur Neuberechnung der Jahre 2007 und 2008 auf. „Manche Bürger sind verwundert, dass bei der Rückerstattung der Schmutzwassergebühr andere Abwassermengen zugrunde gelegt wurden, als auf den alten Bescheiden angegeben“, weiß Berghof. Das läge daran, dass die Rückerstattung für die Kalenderjahre berechnet wurde, während die vorangegangenen Bescheide auf der verbrauchten Abwassermenge zwischen den Jahresablesungen basierten.
Einige Grundstückseigentümer sind irritiert über die Grundstücksgröße, die auf dem Be-scheid zur Niederschlagswassergebühr zu finden ist. „Dort wird nicht die tatsächliche Größe des Grundstückes genannt, sondern nur der gebührenpflichtige Anteil“, erklärt Berghof. Und dieser verringere sich etwa durch Ökopflaster, Regenwassernutzungsanlagen oder Gründächer, entsprechend jener Angaben, die die Grundstückseigentümer bei der Selbstauskunft im vergangenen Herbst machten.
Manche Bürger, die stärker zur Kasse gebeten werden, fragen sich, wie die finanzielle Mehrbelastung geschultert werden soll. „Da sind wir aber immer gesprächsbereit“, versichert der Kämmerer, „bei Bedarf können wir eine monatliche Zahlung vereinbaren“.
Mitarbeiter beraten sachkundig
Generell empfiehlt Bürgermeisterin Schuppler: „Wer Schwierigkeiten damit hat, den Bescheid zu entschlüsseln, oder sich unsicher ist, ob alles korrekt berechnet wurde, kann sich an unsere Mitarbeiter wenden“. Dass diese kompetent beraten können, haben sie schon im Herbst letzten Jahres im Zuge der Selbstauskunft aller Grundstückseigentümer bewiesen. In Informationsveranstaltungen in allen Ortsteilen und an der telefonischen Hotline standen sie ruhig und sachkundig Rede und Antwort, „dieser Service wurde von den Bürgern übrigens oft gelobt“, betont die Bürgermeisterin.
Sie ist sich daher sicher, dass auch die Unklarheiten, die mit dem Bescheid auftreten, beseitigt werden können. Unverständnis kommt im Rathaus nur auf, wenn die Gemeinde als Nutznießer der neuen Gebührenstruktur dargestellt wird. „Die Gemeinde wird mit ihren Liegenschaften nach dem gleichen Gebührenmaßstab veranschlagt, dem auch die anderen Grundstückseigentümer unterliegen“, unterstreicht Schuppler. „Wir erzielen definitiv keine Mehreinnahmen mit der neuen Gebührensatzung, die im Übrigen einstimmig vom Rat der Gemeinde verabschiedet wurde“, fügt die Bürgermeisterin hinzu.
Ansprechpartner im Rathaus
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Kämmerei gern zur Verfügung. Sie sind während der Rathausöffnungszeiten (Mo - Do 8-12.15 Uhr und 13.15-16 Uhr sowie Fr 8-12 Uhr) telefonisch unter 02739/802-123, -223 und -134 zu erreichen.