Planung des Haushaltssicherungskonzept bis September abzuschließen
06.06.2012
Spät kam sie, aber sie kam: die Einsicht des NRW-Innenministeriums, dass die Städte und Gemeinden des Landes mehr Zeit brauchen, um die neuen gesetzlichen Regelungen für kommunale Haushalte umzusetzen. Ein entsprechendes Schreiben aus Düsseldorf erreichte am vergangenen Freitag auch Wilnsdorf, dessen Haushalt und Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2012 noch nicht vorliegen.
„Viele Kommunen in NRW stehen vor demselben Problem: in kurzer Zeit einen Zehn-Jahres-Plan zu stricken, der aus dem Defizit führen soll“, kommentiert Wilnsdorfs Bürgermeisterin Christa Schuppler die Mitteilung des Innenministeriums. Jetzt bleibt den Kommunen bis September 2012 Zeit, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu beschließen.
Größerer Zeitrahmen
Was genau war passiert? Bislang musste eine Nothaushaltskommune (also eine Stadt oder Gemeinde, die sich aufgrund ihres Haushaltsdefizits in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befindet und unter strengsten Auflagen der Kommunalaufsicht wirtschaften muss) darlegen, dass sie ihren Haushalt innerhalb der nächsten vier Jahre ausgleichen kann. Nur so erhielt sie die Genehmigung für ihren Haushaltsplan, und nur so blieb ihr damit etwas Handlungsspielraum fürs kommunale Schalten und Walten.
Die Vier-Jahres-Frist erwies sich aber als zu kurz. Vielen Kommunen war es nicht möglich, in diesem Zeitraum einen Haushaltsausgleich zu erzielen, allein im Jahr 2010 konnte jede dritte NRW-Kommune kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorweisen.
Im Sommer 2011 erließ die Landesregierung daher die Änderung des § 76 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung. Nun kann ein Haushaltsplan genehmigt werden, wenn der Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erreicht wird. „Ein wesentlich realistischerer Zeitrahmen, um das aktuelle Defizit des Wilnsdorfer Haushaltes in Höhe von 7,4 Mio. Euro zu bereinigen“, so Schuppler.
Umfangreiches Zahlenwerk
Aber der Weg dahin ist lang und steinig. Bereits im April 2012 informierte die Verwaltung den Gemeinderat, dass die Haushaltsplanung für den Zeitraum 2012 bis 2022 wesentlich umfangreicher sei als in den Vorjahren, als es noch für vier Jahre zu planen galt. „Wir müssen immerhin die Perspektive von rund 2.000 Sachkonten in 62 Produkten des gemeindlichen Haushalts beleuchten“, verdeutlicht Wilnsdorfs Kämmerer Ulrich Berghof das Ausmaß, „nur so können wir feststellen, ob und wie innerhalb der nächsten zehn Jahre die notwendigen Einsparungen erzielt werden können“.
Erschwerend kommt hinzu, dass 85 Prozent der kommunalen Ausgaben aufgrund rechtlicher Regelungen nicht veränderbar sind. „Hier sind wir per Gesetz oder Aufgabenübertragung gebunden“, so Berghof. Allein die Kreisumlage, die Wilnsdorf zu zahlen hat, beläuft sich auf 12 Mio. Euro und stellt damit die größte Ausgabeposition im Haushaltsplan dar. Sie ist sogar deutlich höher als die Gewerbesteuer, die sich als größte Einnahmeposition im Jahr 2011 auf rd. 8 Mio. Euro belief.
Ernsthafter Sparwillen gefordert
Umso genauer muss bei allen anderen Positionen hingeschaut, müssen Ausgaben verringert, Einnahmen erhöht werden. „Wenn wir jetzt nicht unser Defizit reduzieren, wird uns die Aufsichtsbehörde einen Haushaltssanierungsplan vorschreiben“, macht der Kämmerer klar, „und der wird unweigerlich noch härtere Einschnitte enthalten“. Als erstes werden dann freiwillige Leistungen wegfallen, wie kulturelle und soziale Angebote oder Vereinszuschüsse.
Politik und Verwaltung seien daher gut beraten, jetzt ernsthaft an der Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes zu arbeiten, mahnt Wilnsdorfs Bürgermeisterin Christa Schuppler. „Gründlichkeit und Sorgfalt gehen dabei vor“, charakterisiert sie die Arbeitsweise der Verwaltung. Zurzeit werden die zahlreichen Vorschläge, die jeder Produktverantwortliche bei der Kämmerei einzureichen hatte, auf Umsetzbarkeit geprüft, in technischer, rechtlicher und sonstiger Hinsicht. Eine enorme Arbeitsbelastung aller Rathausmitarbeiter – zusätzlich zum Tagesgeschäft, das natürlich nicht vernachlässigt werden darf.
Klar ist: „Das Haushaltssicherungskonzept steht erst dann, wenn die in ihm enthaltenen Maßnahmen den Haushaltsausgleich bis 2022 bewirken“, so Schuppler. Denn ist das Zahlenwerk nicht genehmigungsfähig, bleibt Wilnsdorf weiterhin im Nothaushalt, „und dann entscheidet der Sparkommissar für uns“.