Pfarrkirche Rödgen im BlumenmeerFoto: Alfons Feldmannmehr
Bitte tragen Sie die gewünschte Anzahl ein:
Bezeichnung des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches(bitte unbedingt angeben):
Die Urkunde wird mit einem entsprechenden Hinweis versehen und ist in diesem Falle kostenlos.
Wird eine Urkunde mehrfach benötigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Ausfertigung die Hälfte des genannten Betrages.
Urkunden können von hier nur dann ausgestellt werden, wenn das Ereignis (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) im Bereich des Standesamtes Wilnsdorf registriert und beurkundet wurde. Der Wohnort zum Zeitpunkt des Ereignisses kann gegebenenfalls abweichend sein.
Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen erteilt werden. Berechtigte sind in der Regel Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben dieses Recht nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft nachweisen oder wenn sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt werden.
Sofern Sie zunächst nähere Informationen benötigen: E-Mail E-Mail anzeigen
Adresse dieser Seite: http://www.wilnsdorf.de/bis_onlinedienste_urkunde.php