Abfalltonnen
Altpapier, Leichtstoffe, Biomüll und Restmüll werden über vier verschiedene Abfalltonnen entsorgt. Welche Abfälle Sie in welcher der vier Tonnen entsorgen können, haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet.
Altpapier - blaue Tonne
In der blauen Abfalltonne wird das Altpapier gesammelt:
Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Packpapier, Kartonagen
Hinweis: Verschmutztes Papier (z. B. Pizza-Kartons) bitte in die Restmüll-Tonne geben.
Bioabfall - braune Tonne
In die braune Abfalltonne gehören alle organischen Abfälle wie z. B.
- Obst- und Gemüseabfälle
- Speisereste und Lebensmittel
- Eierschalen
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Bananenschalen und Reste von Zitrusfrüchten
- Schnittblumen
- Grasschnitt, Unkraut, Laub und dünne Äste
- Topf- und Zimmerpflanzen ohne Behälter
- Blumenerde
- Fallobst
Das gehört nicht zum Bioabfall:
- Plastiktüten (gilt auch für die sogenannten "kompostierbaren Plastiktüten")
- Dosen
- Glasflaschen
- Kronkorken
- Milch- und Getränkekartons
- Zigarettenkippen
- Ofenasche oder Asche von Grillkohle
- Batterien, Akkus sowie Elektrogeräte
- Staubsaugerbeutel
- Windeln- und Hygieneartikel
- Hochglanz- und Illustriertenpapier
- Katzenstreu und Hundekot
Achtung: "Kompostierbare" Kunststofftüten (Bioabfalltüten) gehören auch zu Störstoffen, weil sie sich nicht in der zur Verfügung stehenden Rottezeit zersetzen. Daher dürfen sie in der Gemeinde Wilnsdorf nicht für die Biomüllsammlung verwendet werden.
Für die Sammlung von Essensresten in der Küche werden im Handel Papiertüten angeboten, die auch für das von der Gemeinde bereitgestellte Vorsortiergefäß verwendet werden können. Sie können die Bioabfälle aber auch in Zeitungspapier einwickeln.
Wenn Bioabfälle selbst kompostiert werden, besteht grundsätzlich kein Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung. Der Anschluss- und/ oder Benutzungspflichtige hat entsprechende Nachweise vorzulegen (§ 8 Abs. 1 der Abfallsatzung der Gemeinde Wilnsdorf - siehe Infokasten "Dokumente").
Leichtstoffe - grüne Tonne
In der grünen Abfalltonne werden Verpackungen aus Leichtstoffen (Kunststoff, Verbundstoff und Metall) gesammelt, die mit einem grünen Punkt versehen sind.
Beispiele: Milch- und Safttüten, Konservendosen, Joghurtbecher, Wasch- und Spülmittelflaschen aus Plastik
Hinweis: Leichtstoff-Verpackungen sollen zwar leer sein, müssen aber nicht extra ausgewaschen werden.
Restmüll - graue Tonne
In die graue Abfalltonne wird der "Restmüll" gegeben. Zum Restmüll gehören z. B. Einwegwindeln, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Renovierungsreste wie Tapeten oder ausgehärtete Farben und Lacke (jedoch keine Bauabfälle!), Hygieneartikel, Asche, Zigarettenkippen, Kerzen, Gummi, Leder, Textilien, Altmedikamente, Keramik, Porzellan, Glühbirnen, Spiegel-/Flachglas und defekte Gebrauchsgegenstände.
Hinweis: Wertstoffe (Kunststoff, Verbundstoffe, Metall, Papier, Glas, Bioabfall) und Schadstoffe dürfen nicht in die graue Tonne gegeben werden.
Die Abfuhrtermine der einzelnen Tonnen können dem Abfuhrkalender der Gemeinde entnommen werden, der einmal jährlich an alle Haushalte herausgegeben wird und auch auf unserer Website zu finden ist: Abfallkalender
Die zwei Systeme der Abfallentsorgung in Deutschland
Für die Entsorgung und Verwertung der Abfälle sind allein die Städte und Gemeinden zuständig? Falsch gedacht! Denn:
- neben dem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen System (zuständig u.a. für Restmüll, Biomüll und Altpapier) gibt es noch
- das privatwirtschaftliche, sogenannte "Duale System", das fürs Recycling von Verkaufsverpackungen von Industrie und Handel (Leichtstoffe / grüne bzw. gelbe Tonne) zuständig ist. Diese Kosten werden über die Verkaufspreise der verpackten Waren refinanziert.
Das Duale System ist im Zuge der Verpackungsordnung bzw. des nachfolgenden Verpackungsgesetzes entstanden. Die gesetzliche Vorgabe schreibt vor, dass Verkaufsverpackungen von Industrie und Handel zurückgenommen und verwertet werden müssen, um wertvolle Materialressourcen zu schützen. Die Privatwirtschaft hat dafür ein zweites (daher "Duales" System) geschaffen, um Verpackungen einzusammeln und zu verwerten. Die Kosten dafür werden vom Verbraucher getragen, denn sie sind in die Verkaufspreise der Waren einkalkuliert. Deswegen zahlen Sie für die Leerung der grünen Tonnen auch keine Abfallgebühren an Ihre Kommune.
Mehr Infos: Über die dualen Systeme (muelltrennung-wirkt.de)
Aktueller Hinweis zur gemeindeweiten Biomüllsammlung ab 1. Oktober 2023:
Und damit Ihre Biotonne auch bei eisigen Temperaturen komplett geleert werden kann:
» Tipps für den Biomüll in der kalten Jahreszeit