Bauen in Rinsdorfer Neubaugebiet "Dutenbach"
Ab sofort können sich Interessierte um eines der Grundstücke im Neubaugebiet "Dutenbach" bewerben. Das Bewerbungsverfahren läuft bis zum 15. Oktober 2025.
Die kommunalen Grundstücke sind zwischen 488 m² und 684 m² groß und wurden in den vergangenen Monaten voll erschlossen.
Transparentes Vergabeverfahren mit familienfreundlichem Punktesystem
Die Gemeinde Wilnsdorf vermarktet ihre Baugrundstücke nicht im Bieterwettstreit, sondern in einem transparenten Vergabeverfahren mit einem Punktesystem.
Maßgeblich für den Erfolg einer Bewerbung sind familiäre und soziale Kriterien, wie zum Beispiel:
- Leben Kinder im Haushalt,
- liegen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz schon in der Gemeinde Wilnsdorf,
- wie steht’s um ehrenamtliches Engagement?
Weitere Pluspunkte gibt es, wenn Umweltbelange beim Hausbau berücksichtigt werden. Mit diesen Bewertungskriterien werden junge Familien und andere Bauwillige unterstützt, die sich der Gemeinde Wilnsdorf verbunden fühlen und hier ihren Lebensmittelpunkt gestalten wollen.
Sämtliche Details zum Vergabeverfahren der Gemeinde Wilnsdorf sind in der folgenden Richtlinie zu finden:
Richtlinie zur Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 477 kB, Stand 12.12.2024)
Bewerbungsphase bis 15.10.2025
Bewerbungen sind ab sofort möglich, ausschließlich mit einem der folgenden Formulare:
(entfernt, da Bewerbungsfrist abgelaufen)
Bitte fügen Sie in beiden Fällen die geforderten Nachweise möglichst als PDF bei.
Alle Bewerbungen werden bis einschließlich 15. Oktober 2025 gesammelt. Danach werden die Unterlagen gesichtet, und die Bewerber in Reihenfolge der erzielten Punkte kontaktiert, damit sie sich ein Wunschgrundstück aussuchen können.
Verkauf zum Festpreis
Häufige Fragen und Antworten
Die wichtigsten Informationen zu den Grundstücken und zum Vergabeverfahren haben wir Ihnen in der folgenden Übersicht leichtverständlich zusammengestellt:
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle natürlichen, volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen, die
- kein eigenes Baugrundstück oder Wohnhaus in der Gemeinde WIlnsdorf besitzen und
- auch über ihre Eltern keine verfügbare Baufläche besitzen.
Bewerben können sich auch Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften. Es ist aber nur eine Bewerbung pro Paar möglich.
Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen sind juristische Personen, Bauträger, Makler und Firmen.
Wann und wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen sind ab dem 1. September 2025 und bis einschließlich 15. Oktober 2025 möglich.
Die Bewerbung muss innerhalb der genannten Frist mit einem der folgenden Formulare eingereicht werden:
(entfernt, da Bewerbungsfrist abgelaufen)
Bitte fügen Sie in beiden Fällen die geforderten Nachweise möglichst als PDF bei.
Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt?
Eine vollständige Bewerbung besteht aus:
- dem ausgefüllten Antragsformular
- allen geforderten Nachweisen (z.B. Meldebescheinigung, Nachweise über Kinder, Ehrenamt - bitte möglichst als PDF)
- ggf. weiteren Nachweisen auf Anforderung durch die Gemeinde Wilnsdorf
Wie erfolgt die Auswahl der Bewerber?
Die Auswahl erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem verschiedene Faktoren gewertet werden:
Alle Bewerbungen werden anhand dieses Punktesystems bemessen. Wer mehr Punkte erzielt, kommt in der Auswahl nach vorne. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Was passiert bei Punktegleichheit?
Es entscheidet das Losverfahren, durchgeführt von einem Gremium der Gemeindeverwaltung.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Nach dem 15. Oktober 2025 wertet die Gemeindeverwaltung alle Bewerbungen aus und schlägt dem Gemeinderat die Vergabereihenfolge auf Grundlage der erreichten Punkte aller Bewerber vor.
Nach Entscheidung durch den Gemeinderat werden die Bewerber schriftlich informiert und erhalten einen entsprechenden Musterkaufvertrag und eine Übersicht über die zu vergebenden, gemeindeeigenen Baugrundstücke.
Erfolgreiche Bewerber haben 1 Monat Zeit, ihr Wunschgrundstück zu wählen und den Musterkaufvertrag zu akzeptieren. Danach beginnt ein 2-monatiger Reservierungszeitraum, in dem die notarielle Beurkundung des Vertrages erfolgen muss.
Wie groß sind die Bauplätze?
Die acht Bauplätze sind zwischen 488 m² und 684 m² groß:
Gibt es einen festen Kaufpreis?
Gibt es besondere Verpflichtungen im Kaufvertrag?
Ja. Wer ein Grundstück kauft, muss:
- innerhalb von drei Jahren bauen (Bauverpflichtung)
- das Haus mindestens 3 Jahre selbst bewohnen (Eigennutzung)
- und darf das erworbene Grundstück in unbebautem Zustand weder veräußern noch teilen (Verkaufsverbot/Teilungsverbot).
Im Kaufvertrag sind außerdem Vertragsstrafen geregelt, wenn eingegangenen Verpflichtungen (z.B. Errichtung einer Wallbox) nicht erfüllt wurden. Es können Strafen in Höhe von bis zu 25% des Kaufpreises fällig werden, abhängig von der Art der Vertragsverletzung. Details regelt die Vergaberichtlinie.
Was passiert, wenn ich Verpflichtungen nicht erfülle?
Dann können Vertragsstrafen fällig werden oder das Grundstück muss zurückgegeben werden:
- Kommt der Erwerber der Bebauungsverpflichtung nicht nach, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des entrichteten Kaufpreises für jedes angefangene, die Frist überschreitende Jahr zu zahlen.
- Unterschreitet ein Bewerber die Zeit der Eigennutzung, so ist für jedes volle, diese Zeit unterschreitende Jahr eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des entrichteten Kaufpreises zu zahlen.
- Wurde der Bau der Regenwasserzisterne, die Herstellung der voll versickerungsfähigen Außenanlage, oder eines Gründaches bzw. einer Fassadenbegrünung nicht umgesetzt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des entrichteten Kaufpreises an die Gemeinde Wilnsdorf zu entrichten.
- Wurde die Errichtung der Wallbox oder der Nist-/Überwinterungshilfen nicht umgesetzt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des entrichteten Kaufpreises an die Gemeinde Wilnsdorf zu entrichten.
Bei besonderen persönlichen Umständen des Bewerbers obliegt die Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde. Ihm obliegt die Abwägung, ob die Kaufpreisnachzahlung gegebenenfalls geringer ausfallen oder vollständig entfallen kann. Maßgeblich ist der im jeweiligen konkreten Einzelfall geschlossene und notariell beurkundete Kaufvertrag.
Gibt es Umweltanforderungen oder -anreize?
Ja. Entscheidet man sich als Bewerber für bestimmte umweltfreundliche Maßnahmen (z. B. Zisterne, Gründach, Wallbox), können zusätzliche Punkte erreicht werden.
Werden diese dann allerdings nicht umgesetzt, können Vertragsstrafen von bis zu 25% des entrichteten Verkaufspreises fällig werden. Die Gemeinde Wilnsdorf ist berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern.
Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Grundstück?
Was gibt der Bebauungsplan vor?
Das Neubaugebiet Dutenbach ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bebauungsplan erlaubt eine zweigeschossige Bauweise, Staffelgeschosse sind nicht erlaubt. Je Gebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig.