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Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg (Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein)

Der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein – soll neu aufgestellt werden, das hat der Regionalrat als Träger der Regionalplanung in Auftrag gegeben. Mittlerweile liegt ein erster Planungsentwurf vor, zu dem noch bis 30. Juni 2021 Stellungnahmen abgegeben werden können.

Gemeinde Wilnsdorf bezieht kritisch Stellung

Die Gemeinde Wilnsdorf wird sich in das Planverfahren im Zuge der formellen Beteiligung einbringen. Dafür hat die Gemeindeverwaltung folgende Stellungnahme erarbeitet:

Vorlage_Stellungnahme der Gemeinde Wilnsdorf zum Regionalplan (PDF, 226 kB)

Anlage 1_Auszug aus dem Regionalplan (PDF, 4 MB)

Anlage 2_Stellungnahme BMK (PDF, 6.6 MB)

Anlage 3_Stellungnahmen zu 4.1-4.2 Siedlungsraum (PDF, 4.8 MB)

Anlage 4_Stellungnahme zu 4.3 Gewerbe und Industrie (PDF, 2.2 MB)

Anlage 5_Stellungnahme zu 5.4 Naturschutz (PDF, 2.1 MB)

Anlage 6_Stellungnahme zu 6 Verkehr und Infrastruktur (PDF, 528 kB)

Anlage 7_Stellungnahme zu 8.1 Windenergie (PDF, 5.4 MB)

Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat die Stellungnahme in seiner Sitzung am 24. Juni mit großer Mehrheit beschlossen. Damit kann die Verwaltung die Unterlagen fristgerecht bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.

Bürgermeister kritisiert Planentwurf

Nach einer ersten Einschätzung von Bürgermeister Hannes Gieseler und seinen Mitarbeitern wird der neue Regionalplan die Weiterentwicklung der Gemeinde Wilnsdorf in mindestens vier Themen massiv beeinflussen: Wohnbauentwicklung, Gewerbeflächen, Windkraftplanung, Bereiche zum Schutz der Natur. Wo genau er die Probleme liegen sieht, erläutert der Bürgermeister in den folgenden Videos:

  • Einleitung: Was ist der Regionalplan, und wie kann ich meine Bedenken einbringen?
  • Kritikpunkt 1: Neubaugebiete

    Den Bedarf an Neubaugebieten schätzt der Regionalplanentwurf vollkommen anders ein als wir es tun. Uns werden nur 12 Hektar an zusätzlichen Wohnbauflächen zugestanden - wenn wir aber allein die uns bekannten, verbindlichen Anfragen zusammenrechnen, brauchen wir schon 20 Hektar.

  • Kritikpunkt 2: Gewerbeflächen

    Uns werden im neuen Regionalplanentwurf zwar weitere 20 Hektar an Gewerbeflächen zugestanden - aber größtenteils in einem Bereich, den der Wilnsdorfer Gemeinderat aus guten Gründen schon vor zwei Jahren aus der weiteren Gewerbeflächensuche ausgeschlossen hatte.

Für Sie zum Nachschauen: die im Regionalplanentwurf vorgesehenen Gewerbeflächen

  • Kritikpunkt 3: Naturschutzbereiche

    Der neue Regionalplanentwurf sieht vor, die fünf Naturschutzgebiete in der Gemeinde Wilnsdorf zu vergrößern, zum Teil bis an bestehende Bebauungen heran. Und es sind acht weitere Bereiche zum Schutz der Natur eingeplant. Hier vermisse ich eine sorgfältige Abwägung der berührten Interessen, denn an diesen Stellen wird uns komplett die Möglichkeit genommen, unsere Orte weiterzuentwickeln.

Für Sie zum Nachschauen: Vergleich der bestehenden Naturschutzgebiete mit den neuen Bereichen zum Schutz der Natur im Regionalplanentwurf

  • Kritikpunkt 4: Windkraftplanung

    2015 hatte der Wilnsdorfer Gemeinderat einen guten Kompromiss für mehr Windkraftnutzung in der Gemeinde Wilnsdorf gefunden: die seit 2010 genutzte Windkraftzone Kalteiche soll vergrößert werden, und es soll eine zweite Zone auf der Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe dazukommen - das restliche Gemeindegebiet sollte von Windrädern freigehalten werden. Diesen Beschluss ignoriert der Regionalplan völlig, und das sogar ohne Not. Denn das Bundesbaurecht sieht hier ganz klar die Kommunen in der Verantwortung und auch in der Lage, planerisch tätig zu werden.

Für Sie zum Nachschauen: Vergleich der geplanten Windkraftkonzentrationszonen der Gemeinde Wilnsdorf mit den Windenergiebereichen im Regionalplanentwurf


Einsicht in die Planunterlagen

Wer sich genauer mit dem Entwurf des neuen Regionalplans beschäftigen möchte, findet die Unterlagen vom 29. Januar 2021 bis einschließlich 30. Juni 2021 unter folgendem Link: www.bra.nrw.de/3830311

Außerdem liegen die Planunterlagen in der Bezirksregierung Arnsberg sowie den Dienststellen der drei Kreise aus:

Bezirksregierung Arnsberg
  • Dezernat 32 – Regionalentwicklung –, Seibertzstraße 2, 1. Zwischengeschoss, 59821 Arnsberg
  • Behördliche Dienststunden: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.
  • Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden: Frau Grümme (Tel. 02931 / 82-2300; alexandra.gruemme@bra.nrw.de); Frau Kale (Tel. 02931 / 82-2301; anja.kale@bra.nrw.de)
Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein
  • Bauamt, Raum 823 (8.Etage), Kreishaus, Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
  • Behördliche Dienststunden: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.
  • Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen ist die Einsichtnahme derzeit nur mit Terminvereinbarung möglich. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden: Herr Niwar (Tel. 0271 / 333-1840; d.niwar@siegen-wittgenstein.de)

Stellung beziehen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail auf folgenden Wegen vorgebracht werden:

  • auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg
  • per Fax an 02931/82-2520
  • per E-Mail an beteiligung-mk-oe-si@bra.nrw.de
  • durch Einreichen bei oben genannten Auslegungsstellen
  • mündlich zur Niederschrift bei oben genannten Auslegungsstellen (um Terminvereinbarung wird gebeten).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Verfahren können der ausführlichen Story-Map entnommen werden, die hier abgerufen werden kann: www.bra.nrw.de/3830311