2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2024
Die Gemeinde Wilnsdorf war in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gehalten, eine Fortschreibung des 2015 beschlossenen und 2018 erstmals fortgeschriebenen Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wilnsdorf zu überprüfen und durchzuführen.
Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wilnsdorf von 2015/2018 gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in 2 Phasen:
Die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte über das Portal Beteiligung.NRW (www.beteiligung.nrw.de) im Zeitraum vom 08.01.2024 bis 04.02.2024 nach ortsüblicher Bekanntmachung der Beteiligungsmöglichkeiten auf der Homepage www.gemeinde-wilnsdorf.de sowie durch einen Aushang der Bekanntmachung im Aushangkasten am Rathaus Wilnsdorf. Wer keine digitalen Medien nutzt, konnte in diesem Zeitraum im Rathaus Einblick in die Unterlagen nehmen und Hinweise vor Ort zu Protokoll geben.
In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten im Zeitraum vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 unter www.beteiligung.nrw.de für das Gemeindegebiet Wilnsdorf erneut Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem gegeben oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung eingebracht werden.
Zudem erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zum erarbeiteten Entwurf der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu geben, damit die Gemeinde Wilnsdorf eine eventuelle Berücksichtigung im weiteren Verfahren prüfen kann.
Parallel zu dem öffentlichen Beteiligungsverfahren erfolgte eine Beteiligung der relevanten Träger öffentlicher Belange / Fachbehörden.
Die fortgeschriebene Lärmaktionsplan wurde am 16.05.2024 vom Rat der Gemeinde Wilnsdorf beschlossen.