Bebauungsplan für Grundschulneubau geändert
Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung der Änderung des Bebauungsplans „Hoheroth III“ zugestimmt. Damit wurden auch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Grundschule Wilnsdorf geschaffen.
Der geänderte Bebauungsplan weist das Areal nun als Sondergebiet für schulische, sportliche und kulturelle Zwecke aus. Damit bewegt sich die Satzung vollumfänglich im Rahmen des übergeordneten Flächennutzungsplanes, der im Planungsbereich den Bau von sozialen Zwecken dienenden Gebäuden vorsieht.
Keine Bedenken geäußert
Vor dem Ratsbeschluss wurde der Planentwurf einen Monat lang öffentlich ausgelegt, u.a. standen die Dokumente für alle Interessierten auf der Internetseite der Gemeinde Wilnsdorf zum Download bereit. Auch die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Aus der Öffentlichkeit wurden während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben. Auch Träger öffentlicher Belange, Fachbehörden und Nachbarkommunen trugen in ihren Stellungnahmen keine Bedenken vor. Lediglich einzelne Hinweise oder Anregungen wurden übermittelt und gingen in die Begründung des Bebauungsplans ein.
Weitere Informationen
Mehr Details zur Änderung des Bebauungsplanes finden Sie in den Unterlagen zur Ratssitzung am 30.03.2023. Zu den Unterlagen gelangen Sie, indem Sie in unserem Ratsinfosystem den entsprechenden Sitzungstag aufrufen.