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NRW ordnet Quarantäne und Testpflicht nach Einreise aus Großbritannien und Südafrika an

Aufgrund aktueller Meldungen über mutmaßlich deutlich ansteckendere Mutationen des Coronavirus hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag (20. Dezember 2020) umgehend mit einer gesonderten Verordnung für Einreisen aus Großbritannien und Südafrika reagiert.

Die neuen Regelungen gelten ab 21. Dezember 2020, 0 Uhr, und begleiten die auf Bundesebene geregelten generellen Beschränkungen für Einreisende aus diesen Ländern, die ebenfalls zum 21. Dezember 2020 in Kraft treten.

In der Coronaeinreiseverordnung des Landes ist festgelegt, dass sich Einreisende aus Großbritannien und Südafrika für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben und damit absondern müssen. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Für die am Sonntag aus Großbritannien an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen landenden Passagierflugzeuge stellen die örtlichen Gesundheitsämter auf Veranlasssung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums durch direkte Anordnungen am Flughafen sicher, dass sich die einreisenden Personen unmittelbar in Quarantäne begeben müssen.

Zuletzt gab es in Nordrhein-Westfalen keine Einreisequarantäne mehr, nachdem das Oberverwaltungsgericht diese Quarantäne aufgrund der Kriterien der Risikogebietsausweisung des Robert Koch-Instituts (RKI) für unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig eingestuft hatte. Das RKI hat zwar seine Kriterien noch nicht geändert, für Großbritannien und Südafrika liegt aber nach Überzeugung der Landesregierung aufgrund der aktuellen Entwicklungen eine neue und besondere Risikosituation vor. Diese rechtfertigt und erfordert eine sofortige und auch nachträgliche Einreisequarantäne, um das Einschleppen der neuen Virus-Variante bestmöglich zu vermeiden.

21.12.2020 
Quelle: Pressemitteilung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales