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Meldung positiver Corona-Selbsttests
Ab Samstag, 6. März 2021, sind im Einzelhandel Corona-Selbsttests verfügbar. Der Kreis Siegen-Wittgenstein teilt dazu mit, dass positive Ergebnisse dieser Schnelltests nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind und dem Kreisgesundheitsamt mitgeteilt werden müssen.
Personen, die Siegen-Wittgenstein leben, können die Meldung entweder online über ein Online-Formular (https://portal.siegen-wittgenstein.de/formsolutionsservice/call/51) oder über die Corona-Hotline (0271 333-1120) vornehmen.
05.03.2021
Quelle: Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein
Quelle: Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein