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Keine Ausgangsbeschränkungen mehr, Außengastronomie darf öffnen, Einkaufen ohne Termin möglich

Ab Sonntag, 16. Mai 2021, 0:00 Uhr, fällt der Kreis Siegen-Wittgenstein nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW am Freitagnachmittag in einer Allgemeinverfügung bekannt gemacht.

Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse gelten ab Sonntag in Siegen-Wittgenstein die Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW für Kommunen mit einer Inzidenz zwischen 100 und 50. Das bedeutet u.a. im Einzelnen:

  • Ausgangsbeschränkungen: Es gibt keine Ausgangsbeschränkungen mehr.
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Alternativ sind Treffen im öffentlichen Raum mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. In beiden Fällen werden Kinder unter 15 Jahren nicht mitgezählt, außerdem vollständig Geimpfte und Genesene. Getrennt lebende Paare werden als ein Hausstand betrachtet.
  • Einkaufen: Für Einkäufe, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, ist keine Terminbuchung nötig (Click & Meet). Das gilt für vollständig Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete.
  • Sport: Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen; Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre; Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)
  • Kultur: Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. ein/e Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
  • Gastronomie: Ab dem 16. Mai dürfen Restaurants, Cafés und Kneipen ihre Außengastronomie öffnen. Die Zahl der Gäste ist je nach Platzangebot begrenzt. Das Angebot gilt für vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete.
  • Beherbergungsbetriebe: Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig; Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig. Das Angebot gilt für vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete.
  • Freizeit: Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis; Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl, Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis.
  • Weitere Freizeiteinrichtungen: Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken oder auch Prostitutionsstätten müssen geschlossen bleiben. Solarien dürfen betrieben werden. In Wettannahmestellen ist nur die Entgegennahme von Spielscheinen zulässig.
  • Private Veranstaltungen: Nicht zulässig.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen ist unter strengen Hygieneauflagen erlaubt.
  • Schulen: Es gilt weiterhin grundsätzlich Wechselunterricht.
  • Kitas und Kindertagespflegestellen: Bei einem Inzidenzwert bis 165 gilt für Kindertagesstätten der „eingeschränkte Regelbetrieb“, so das Familienministerium. Die wöchentliche Betreuungszeit ist dann in der Regel um zehn Wochenstunden reduziert. Bei den Kindertagespflegestellen ist die Betreuungszeit nicht reduziert.
  • Hochschulen: Präsenzveranstaltungen sind nur unter strengen Vorschriften zugelassen.
  • Negative Schnelltests: gelten für 48 Stunden.

Bei vielen Angeboten ist es wichtig, zur Kontaktnachverfolgung die Daten von Kunden oder Gästen zu erfassen. Das kann ganz analog mit Zettel und Stift erfolgen, aber auch digital. Das Kreisgesundheitsamt ist bereits in der Lage, die Daten der Luca-App auszuwerten; Veranstalter oder Gastronomen können diese gerne jederzeit verwenden. Die Anbindung weiterer digitaler Kontaktnachverfolgungs-Apps ist in Vorbereitung.

14.05.2021 
Quelle: Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein