Neue Corona-Schutzverordnung ab 24. November 2021
Seit Mittwoch, 24. November 2021, gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Damit traten weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten in Kraft.
Im Freizeitbereich gelten seitdem umfassende 2G-Regelungen, bzw. 2G-plus-Regelungen für Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen. Zudem gelten weitgehende 3G-Regelungen etwa am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen oder bei standesamtlichen Trauungen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Wilnsdorf wird die Umsetzung dieser Maßnahmen stichprobenartig kontrollieren.
Die wichtigsten Regelungen können Sie den Infografiken entnehmen. Außerdem finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung auf dieser Seite (siehe Infokasten „Dokumente“).