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Testpflicht zur Corona-Freitestung entfällt zukünftig

Das Land Nordrhein-Westfalen passt die Quarantäneverordnung zum 30. November an: Künftig entfällt die Pflicht zum Freitesten nach der fünftägigen Isolierung.

Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss dann grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die neuen Regelungen gelten ab 30. November 2022.

Die Regelung im Detail:

  • Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
  • Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.
  • Gezählt wird ab Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
  • Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.

23.11.2022 
Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung NRW