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17.05.2023

Härtefallhilfen für Haushalte mit Öl-, Flüssiggas- und Holzheizungen ("Heizkostenhilfe")

Nach der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden haben Bund und Länder auch finanzielle Unterstützung für Privathaushalte vereinbart, die mit Energieträgern wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets heizen. Auch diese Haushalte sollen rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten.  

In NRW können entsprechende Anträge ausschließlich über das Landesportal www.heizkostenhilfe.nrw eingereicht werden, die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

Bei Fragen oder technischen Problemen können Sie sich an das zuständige NRW-Bauministerium wenden: telefonisch unter 0211 8618-4040 (mo-fr von 8 Uhr bis 18 Uhr) oder mittels Kontaktformular unter www.heizkostenhilfe.nrw/kontakt  

Die Gemeinde Wilnsdorf ist nicht am Antragsverfahren beteiligt und kann daher leider keine vertieften Auskünfte erteilen. Aber nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt: 

Wer ist antragsberechtigt? 

Generell kann jede Person, die eine Feuerstätte (Heizungsanlage) betreibt, einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Darunter fallen auch Mieterinnen und Mieter, die in ihrer Mietwohnung selbst eine Feuerstätte betreiben/ selbst Energieträger kaufen. Wird die Wohnung dagegen zentral mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern beheizt, sind die Vermieter verpflichtet, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Förderung weiterzugeben.  

Für welche Energieträger können Härtefallhilfen für Privathaushalte beantragt werden? 

Unterstützt werden Heizungen, die mit folgenden Energieträgern betrieben werden:

  • Heizöl
  • Flüssiggas (LPG)
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzel
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle/Koks

In welchen Fällen springt die Härtefallhilfe ein?

Abgefedert werden sollen die Heiz-Mehrkosten im Jahr 2022, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Aber Achtung: Es geht nicht um die Verdoppelung der individuellen Beschaffungskosten, sondern um eine Verdoppelung gegenüber dem sogenannten Referenzpreis für 2021. Der Referenzpreis ist ein Durchschnittspreis, den Bund und Länder gemeinsam festgelegt haben: 

  • Heizöl:71 ct/l (inkl. USt.)
  • Flüssiggas:57 ct/l (inkl. USt.)
  • Holzpellets:24 ct/kg (inkl. USt.)
  • Holzhackschnitzel:11 ct/kg (inkl. USt.)
  • Holzbriketts:28 ct/kg (inkl. USt.)
  • Scheitholz:85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
  • Kohle/Koks:36 ct/kg (inkl. USt.) 

Wie beweise ich meine Mehrbelastung? 

Für eine Antragstellung müssen Rechnungen für Heizmittel aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 eingereicht werden.

Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. 

Wie hoch fällt die Härtefallhilfe aus? 

Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber dem Referenzpreis aus 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80% erstattet, aber maximal 2.000 Euro pro Haushalt. Die Härtefallhilfe wird allerdings nur ausgezahlt, wenn sie mindestens 100 Euro beträgt (sogenannte Bagatellgrenze).

Wie hoch Ihre persönliche Förderung ausfällt, können Sie im Antragsportal des Landes NRW unter www.heizkostenhilfe.nrw berechnen lassen. 

Wie und wo kann ich die Härtefallhilfe beantragen? 

Das Antragsverfahren wird von den Bundesländern geregelt. NRW hat dafür ein Onlineportal bereitgestellt: https://www.heizkostenhilfe.nrw/  

Die Antragstellung ist nur über dieses Onlineportal möglich. 

Außerdem benötigen Sie eine sogenannte bund.ID (Nutzerkonto für Verwaltungsdienstleistungen des Bundes – https://id.bund.de) oder ein ELSTER-Zertifikat (Nutzerkonto für die Elektronische Steuererklärung). Wenn Sie keine bund.ID besitzen, können Sie dieses Nutzerkonto während des Antragsverfahrens erstellen, zB. unter Nutzung Ihres Online-Ausweises.  

Alternativ können Sie sich von einer dritten Person mit einer der beiden Login-Methoden vertreten lassen. 

Während der Antragstellung müssen Sie die Heizkostenrechnungen als PDF-Dokument oder Foto einreichen. 

Postalische Anträge können nicht gestellt werden.