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Steuern, Gebühren und Beiträge 2025

Grund- und Gewerbesteuern 

Die derzeit gültige Haushaltssatzung der Gemeinde Wilnsdorf legt die Steuersätze für die Gemeindesteuern wie folgt fest:

  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): 151 v.H.
  • Grundsteuer für Wohngrundstücke (Grundsteuer B): 863 v.H.
  • Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B): 1.577 v.H.
  • Gewerbesteuer: 500 v.H.

Hundesteuer

Gemäß der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Wilnsdorf fallen folgende Steuern (pro Jahr) an:

  • 1 Hund: 81,00 €
  • 2 Hunde: 98,00 € je Hund
  • ab 3 Hunden: 113,00 € je Hund

Abfallgebühr

Die Abfallgebühr in der Gemeinde Wilnsdorf wird nach Gefäßvolumen und Abfuhrhäufigkeit berechnet. Die Gebühren setzen sich gem. §3 der Gebührensatzung wie folgt zusammen:

  • Für jedes an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück ist eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 90,00 € zu entrichten.
  • Darüber hinaus werden Gebühren entsprechend dem bereitgestellten Gefäßvolumen für die Restmüll- und die Biomüllabfuhr erhoben. Die Gebühren betragen jährlich:
Gefäßvolumen Abfuhrhäufigkeit Gebühr
60 l-Restmüllgefäß alle 4 Wochen 30,72 €
120 l-Restmüllgefäß

alle 4 Wochen

58,80 €
240 l-Restmüllgefäß

alle 4 Wochen

107,16 €
1.100 l-Restmüllgefäß alle 2 Wochen 1.122,60 €
1.100 l-Restmüllgefäß jede Woche 2.112,36 €
120 l-Biomüllgefäß

alle 2 Wochen

53,88 €
240 l-Biomüllgefäß

alle 2 Wochen

81,96 €

Für die Benutzung von Abfallsäcken, die für die Restmüll- und Biomüllabfuhr zugelassen sind, werden folgende Gebühren erhoben:
je 60 l-Restmüllsack: 6,00 €
je 60 l-Biomüllsack: 5,00 €

Für den Umtausch eines Abfallgefäßes auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Gebühr in Höhe von 23,00 € erhoben.

Die Kosten für die Papierabfuhr, die mobile Schadstoffsammlung, die Sperrmüllabfuhr, die Elektro-/Elektronikgeräteabfuhr, die Astschnittabfuhr werden über die Grundgebühr abgegolten.
Die Finanzierung der Leichtstoffabfuhr erfolgt durch den sogenannten "Grünen Punkt".

Winterdienstgebühr

Gemäß der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung werden zur Abdeckung der Kosten für den Straßenwinterdienst eine Grundgebühr und eine Zusatzgebühr erhoben:

  • Die Grundgebühr beträgt für jedes Grundstück, das durch das von der Gemeinde mit Winterdienst zu versorgende öffentliche Straßennetz erschlossen ist, jährlich 14,76 Euro.
  • Die Zusatzgebühr beläuft sich je m² Grundstücksfläche auf 0,023 Euro.

Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren

» Aufstellung der Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren

Beiträge

Kanalanschlussbeitrag    8,69 € je m²
modifizierte Baugrundstücksfläche
Wasseranschlussbeitrag    2,89 € je m²
modifizierte Baugrundstücksfläche
(inkl. 7 % MwSt.)