Steuern, Gebühren und Beiträge 2025
Grund- und Gewerbesteuern
Die derzeit gültige Haushaltssatzung der Gemeinde Wilnsdorf legt die Steuersätze für die Gemeindesteuern wie folgt fest:
- Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): 151 v.H.
- Grundsteuer für Wohngrundstücke (Grundsteuer B): 863 v.H.
- Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B): 1.577 v.H.
- Gewerbesteuer: 500 v.H.
Hundesteuer
Gemäß der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Wilnsdorf fallen folgende Steuern (pro Jahr) an:
- 1 Hund: 81,00 €
- 2 Hunde: 98,00 € je Hund
- ab 3 Hunden: 113,00 € je Hund
Abfallgebühr
Die Abfallgebühr in der Gemeinde Wilnsdorf wird nach Gefäßvolumen und Abfuhrhäufigkeit berechnet. Die Gebühren setzen sich gem. §3 der Gebührensatzung wie folgt zusammen:
- Für jedes an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück ist eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 90,00 € zu entrichten.
- Darüber hinaus werden Gebühren entsprechend dem bereitgestellten Gefäßvolumen für die Restmüll- und die Biomüllabfuhr erhoben. Die Gebühren betragen jährlich:
Gefäßvolumen | Abfuhrhäufigkeit | Gebühr |
60 l-Restmüllgefäß | alle 4 Wochen | 30,72 € |
120 l-Restmüllgefäß |
alle 4 Wochen |
58,80 € |
240 l-Restmüllgefäß |
alle 4 Wochen |
107,16 € |
1.100 l-Restmüllgefäß | alle 2 Wochen | 1.122,60 € |
1.100 l-Restmüllgefäß | jede Woche | 2.112,36 € |
120 l-Biomüllgefäß |
alle 2 Wochen |
53,88 € |
240 l-Biomüllgefäß |
alle 2 Wochen |
81,96 € |
Für die Benutzung von Abfallsäcken, die für die Restmüll- und Biomüllabfuhr zugelassen sind, werden folgende Gebühren erhoben:
je 60 l-Restmüllsack: 6,00 €
je 60 l-Biomüllsack: 5,00 €
Für den Umtausch eines Abfallgefäßes auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Gebühr in Höhe von 23,00 € erhoben.
Die Kosten für die Papierabfuhr, die mobile Schadstoffsammlung, die Sperrmüllabfuhr, die Elektro-/Elektronikgeräteabfuhr, die Astschnittabfuhr werden über die Grundgebühr abgegolten.
Die Finanzierung der Leichtstoffabfuhr erfolgt durch den sogenannten "Grünen Punkt".
Winterdienstgebühr
Gemäß der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung werden zur Abdeckung der Kosten für den Straßenwinterdienst eine Grundgebühr und eine Zusatzgebühr erhoben:
- Die Grundgebühr beträgt für jedes Grundstück, das durch das von der Gemeinde mit Winterdienst zu versorgende öffentliche Straßennetz erschlossen ist, jährlich 14,76 Euro.
- Die Zusatzgebühr beläuft sich je m² Grundstücksfläche auf 0,023 Euro.
Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren
» Aufstellung der Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren
Beiträge
Kanalanschlussbeitrag | 8,69 € je m² modifizierte Baugrundstücksfläche |
Wasseranschlussbeitrag | 2,89 € je m² modifizierte Baugrundstücksfläche (inkl. 7 % MwSt.) |