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Straßenreinigung

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Wilnsdorf betreibt die Reinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten. Die Reinigung und der Winterdienst der Gehwege, die an erschlossene Grundstücke grenzen, werden dem Eigentümer des Grundstücks übertragen.

Für den von der Gemeinde durchgeführten Winterdienst wird gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes eine Benutzungsgebühr erhoben.

Gemäß der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung werden zur Abdeckung der Kosten für den Straßenwinterdienst eine Grundgebühr und eine Zusatzgebühr erhoben:

  • Die Grundgebühr beträgt für jedes Grundstück, das durch das von der Gemeinde mit Winterdienst zu versorgende öffentliche Straßennetz erschlossen ist, jährlich 9,51 Euro.
  • Die Zusatzgebühr beläuft sich je m² Grundstücksfläche auf 0,015 Euro.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier

Satzung der Gemeinde Wilnsdorf über die Straßenreinigung und die Erhebung von Winterdienstgebühren (PDF, 156 kB)

Kommunalabgabengesetz