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Untersuchungsberechtigungsscheine
Allgemeine Informationen
Vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses müssen sich Jugendliche unter 18 einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Hierzu können sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen. Die Beantragung ist kostenfrei, die Kosten für die Untersuchung übernimmt das Land. Es besteht freie Arztwahl.
Weiterführende Informationen
Alle Informationen zu der Untersuchung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie hier
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie bei der Beantragung einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis mit. Falls der Jugendliche verhindert ist, kann die Beantragung auch durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.