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Winterdienstgebühr
Allgemeine Informationen
Für den von der Gemeinde durchgeführten Winterdienst wird gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes eine Benutzungsgebühr erhoben.
Gemäß der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung werden zur Abdeckung der Kosten für den Straßenwinterdienst eine Grundgebühr und eine Zusatzgebühr erhoben:
- Die Grundgebühr beträgt für jedes Grundstück, das durch das von der Gemeinde mit Winterdienst zu versorgende öffentliche Straßennetz erschlossen ist, jährlich 9,51 Euro.
- Die Zusatzgebühr beläuft sich je m² Grundstücksfläche auf 0,015 Euro.
Weiterführende Informationen
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