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Namensänderung
Allgemeine Informationen
Bei Namensänderungsanträgen ist zu unterscheiden zwischen
- Namensänderungen, die aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) durchgeführt werden können,
z.B.: Namenserteilung für ein Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist, Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann, Änderung des Geburtsnamens eines Kindes bei Eheschließung der Eltern - behördliche Namensänderungen
z.B.: Änderung des Vornamens bzw. des Familiennamens, wenn eine Änderung aufgrund des PStG nicht möglich ist.
In diesen Fällen wird der Antrag nach Prüfung durch das Standesamt dem Kreis Siegen-Wittgenstein zur Entscheidung vorgelegt. - Änderungen gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz für Aussiedler
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass
- diverse Personenstandsurkunden
Hinweis:
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden sowie die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann beim Standesamt eingeholt werden.