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Namensänderung

Allgemeine Informationen

Bei Namensänderungsanträgen ist zu unterscheiden zwischen

  1. Namensänderungen, die aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) durchgeführt werden können,
    z.B.: Namenserteilung für ein Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist, Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann, Änderung des Geburtsnamens eines Kindes bei Eheschließung der Eltern
  2. behördliche Namensänderungen
    z.B.: Änderung des Vornamens bzw. des Familiennamens, wenn eine Änderung aufgrund des PStG nicht möglich ist.
    In diesen Fällen wird der Antrag nach Prüfung durch das Standesamt dem Kreis Siegen-Wittgenstein zur Entscheidung vorgelegt.
  3. Änderungen gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz für Aussiedler

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass
  • diverse Personenstandsurkunden

Hinweis: 

Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden sowie die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann beim Standesamt eingeholt werden.