Abfallgebühren
Die Abfallgebühr in der Gemeinde Wilnsdorf wird nach Gefäßvolumen und Abfuhrhäufigkeit berechnet. Die Gebühren setzen sich gem. §3 der Gebührensatzung wie folgt zusammen:
- Für jedes an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück ist eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 105,48 € zu entrichten.
- Darüber hinaus werden Gebühren entsprechend dem bereitgestellten Gefäßvolumen für die Restmüll- und die Biomüllabfuhr erhoben. Die Gebühren betragen jährlich:
Gefäßvolumen | Abfuhrhäufigkeit | Gebühr |
60 l-Restmüllgefäß | alle 4 Wochen | 31,80 € |
120 l-Restmüllgefäß |
alle 4 Wochen |
63,12 € |
240 l-Restmüllgefäß |
alle 4 Wochen |
115,08 € |
1.100 l-Restmüllgefäß | alle 2 Wochen | 1.176,84 € |
1.100 l-Restmüllgefäß | jede Woche | 2.192,64 € |
120 l-Biomüllgefäß |
alle 2 Wochen |
64,68 € |
240 l-Biomüllgefäß |
alle 2 Wochen |
99,12 € |
Für die Benutzung von Abfallsäcken, die für die Restmüll- und Biomüllabfuhr zugelassen sind, werden folgende Gebühren erhoben:
je 60 l-Restmüllsack: 6,00 €
je 60 l-Biomüllsack: 5,00 €
Für den Umtausch eines Abfallgefäßes auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Gebühr in Höhe von 27,00 € erhoben.
Die Kosten für die Papierabfuhr, die mobile Schadstoffsammlung, die Sperrmüllabfuhr, die Elektro-/Elektronikgeräteabfuhr, die Astschnittabfuhr werden über die Grundgebühr abgegolten.
Die Finanzierung der Leichtstoffabfuhr erfolgt durch den sogenannten "Grünen Punkt".
Weitere Informationen finden Sie unseren Satzungen: