Seiteninhalt
Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können einen Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung beantragen, dürfen dann jedoch nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Jugendliche ab 14 Jahren, die die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben, dürfen einen Fischereischein beantragen.
Jugendfischereischein
Benötigte Unterlagen bei der Beantragung
- aktuelles Passbild des Antragsstellers
- gültiger Personalausweis oder Reisepass / Kinderreisepass des Jugendlichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Erziehungsberechtigten (oder eine entsprechende Vollmacht)
Kosten
Die Kosten für den Jugendfischereischein betragen 8,- €
Fischereischein
Benötigte Unterlagen bei der Beantragung:
- aktuelles Passbild des Antragsstellers
- gültiger Personalausweis oder Reisepass / Kinderreisepass des Jugendlichen
- ggf. gültiger Personalausweis oder Reisepass des Erziehungsberechtigten (oder eine entsprechende Vollmacht)
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
Kosten
Die Kosten für den Fischerei-, Jugendfischereischein betragen:
- für eine Gültigkeit von einem Jahr: 16,- €
- für eine Gültigkeit von 5 Jahren: 48,- €
- für einen Jugendfischereischein 8,- €
Besonderheiten Obernau- und Breitenbachtalsperre
Wer an der Obernau angeln möchte, benötigt eine zusätzliche Fischereierlaubnis. Die Bewerbung zur Ausstellung dieser Erlaubnis kann im Bürgerbüro abgegeben werden und wird dann an den Wasserverband weitergegeben. Falls mehr Bewerbungen eingehen als Erlaubnisse erteilt werden dürfen entscheidet das Los.