Hundeanmeldung / Hundeabmeldung (steuerrechtlich)
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund haben, sind Sie dazu verpflichtet ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt steuerrechtlich anzumelden. Alle Hunde, die in der Gemeinde Wilnsdorf gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben oder wenn er verstorben ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Wilnsdorf in eine andere Stadt ziehen.
Melden Sie Ihren Hund ganz einfach online an oder ab:
steuerliche Hundean- oder -abmeldung
Weiterführende Informationen
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Wilnsdorf können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung für Ihren Hund beantragen können.
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 115 kB)
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung von der Hundesteuer, können Sie diese online beantragen:
Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer
Kosten
Gemäß der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Wilnsdorf fallen folgende Steuern (pro Jahr) an:
- 1 Hund: 81,00 €
- 2 Hunde: 98,00 € je Hund
- ab 3 Hunden: 113,00 € je Hund
Für die Anmeldung bzw. Abmeldung Ihres Hundes wird keine Gebühr erhoben.