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Urheber- und Kennzeichenrecht
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Datenschutz
Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter Datenschutz
Veröffentlichung von Stellenanzeigen / Online-Stellenbewerbungen
Ihre Bewerbungsdaten werden zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens elektronisch von uns erhoben und verarbeitet. Folgt auf Ihre Bewerbung der Abschluss eines Anstellungsvertrags, so können Ihre übermittelten Daten zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften von uns in Ihrer Personalakte übernommen werden. Die Löschung der von Ihnen übermittelten Daten erfolgt bei Zurückweisung Ihrer Stellenbewerbung automatisch zwei Monate nach Bekanntgabe der Zurückweisung. Dies gilt nicht, wenn aufgrund gesetzlicher Erfordernisse (wie der Beweispflicht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) eine längere Speicherung notwendig ist.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Webseite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Gemeinde Wilnsdorf bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Für das Verwaltungsverfahren bestimmt sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, nach § 36a Sozialgesetzbuch Erstes Buch sowie nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 87a Abgabenordnung. Demzufolge ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit die Empfängerin oder der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Unterdessen unterscheidet man grundsätzlich zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz in Formvorschriften ein bestimmtes Formerfordernis anordnet (beispielsweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift). Mit der Einrichtung einer De-Mail-Adresse bietet Ihnen die Gemeinde Wilnsdorf die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation für formgebundene Vorgänge.
Die Gemeinde Wilnsdorf eröffnet einen Zugang zur elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung gelten.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Formfreie Vorgänge
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin einfach per E-Mail an die Gemeinde Wilnsdorf geschickt werden. Auch die Nutzung von Online-Formularen ist bei einfachen formfreien Vorgängen möglich.
Für die formfreie elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse eingerichtet: info@wilnsdorf.de
Da De-Mails von den De-Mail-Anbietern verschlüsselt versandt werden, eignen sie sich auch für Mitteilungen, die nicht die Schriftform erfordern aber vielleicht schützenswerte Informationen beinhalten. Hierfür reicht eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentisierungsniveau.
Die De-Mail-Adresse hierfür lautet: rathaus@wilnsdorf.de-mail.de
Des Weiteren können E-Mails zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig auch verschlüsselt an die Gemeinde Wilnsdorf versandt werden. Damit soll verhindert werden, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Die Gemeinde Wilnsdorf bietet für diese Art der elektronischen Kommunikation ein Verschlüsselungsverfahren an. Der öffentliche Schlüssel ist hier bereitgestellt.
Solche schutzwürdigen Schreiben können Sie uns verschlüsselt an folgendes Postfach übermitteln: info@wilnsdorf.de
Formgebundene Vorgänge
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronischer Übermittlung nach dem Gesetz
- entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nummer 12 Verordnung Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über „elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG“ versehen sein
- oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz übersandt werden.
Die beiden genannten Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (Unterschrift in der Papierform).
Elektronische Übermittlung durch De-Mail mit Absenderbestätigung
Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz ersetzt nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, nach § 36a Sozialgesetzbuch Erstes Buch sowie nach § 87a Abgabenordnung die Schriftform. Sie können somit über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Gemeinde Wilnsdorf elektronisch kommunizieren.
De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.
Formgebundene Schreiben können Sie per De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich an die De-Mail-Adresse der Gemeinde Wilnsdorf übermitteln: rathaus@wilnsdorf.de-mail.de
Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
Dateiformate
Sollten Sie De-Mails mit Anhängen versenden, beachten Sie bitte, dass die Gemeinde Wilnsdorf derzeit ausschließlich die nachfolgenden Dateiformate verarbeiten kann:
- Microsoft Word (*.doc, *.docx)
- Microsoft Excel (*.xls, *.xlsx)
- Microsoft PowerPoint (*.ppt, *.pptx)
- Adobe Acrobat (*.pdf)
- Textdateien beziehungsweise Dateien aus Textverarbeitungsprogrammen, wenn Sie sie als Rich Text Format oder TXT Textdatei abspeichern (*.rtf, *.txt)
- Für Bilddateien die Formate (*.jpg, *.png, *.gif, *.tif)
Alle genannten Dateiformate können Sie auch in einer zip-komprimierten Form (*.zip) einreichen. Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt oder in selbstextrahierende *.exe-Dateien umgewandelt wurden, können wir nicht verarbeiten. Das gleiche gilt für Dateien, die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (beispielsweise Makros) enthalten.
Die Verwendung hiervon abweichender Dateiformate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde Wilnsdorf zulässig.
E-Mails mit Viren beziehungsweise Umgang mit SPAM-Mails
Wenn Sie der Gemeinde Wilnsdorf eine E-Mail mit ausführbaren Dateien (beispielsweise *.exe, *.bat) übersenden, werden diese Anhänge ungelesen gelöscht. Ebenso wird eine E-Mail mit einem Virus ungelesen gelöscht. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden gefiltert. In allen genannten Fällen erhalten Sie keine weiteren Informationen.