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Asylbewerber
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde unterhält zur Unterbringung der Asylbewerber Übergangsheime und bietet die Betreuung und Beratung bei Asylangelegenheiten an.
Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können, haben gemäß Asylbewerberleistungsgesetz den Anspruch auf Leistungen (Bar- oder Sachleistungen). Diese Leistungen beschränken sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts.
Öffnungszeiten des Fachdienstes "Soziales"
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung