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Dienstleistungen im Rathaus

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Abfallentsorgung

Alle Services zum Thema "Abfallentsorgung" auf einen Blick

 

Abfallgebühren

Die Abfallgebühr in der Gemeinde Wilnsdorf wird nach Gefäßvolumen und Abfuhrhäufigkeit berechnet. Die Gebühren setzen sich gem. §3 der Gebührensatzung wie folgt zusammen:

  • Für jedes an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück ist eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 90,00 € zu entrichten.
  • Darüber hinaus werden Gebühren entsprechend dem bereitgestellten Gefäßvolumen für die Restmüll- und die Biomüllabfuhr erhoben. Die Gebühren betragen jährlich:
Gefäßvolumen Abfuhrhäufigkeit Gebühr
60 l-Restmüllgefäß alle 4 Wochen 30,72 €
120 l-Restmüllgefäß

alle 4 Wochen

58,80 €
240 l-Restmüllgefäß

alle 4 Wochen

107,16 €
1.100 l-Restmüllgefäß alle 2 Wochen 1.122,60 €
1.100 l-Restmüllgefäß jede Woche 2.112,36 €
120 l-Biomüllgefäß

alle 2 Wochen

53,88 €
240 l-Biomüllgefäß

alle 2 Wochen

81,96 €

Für die Benutzung von Abfallsäcken, die für die Restmüll- und Biomüllabfuhr zugelassen sind, werden folgende Gebühren erhoben:
je 60 l-Restmüllsack: 6,00 €
je 60 l-Biomüllsack: 5,00 €

Für den Umtausch eines Abfallgefäßes auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Gebühr in Höhe von 23,00 € erhoben.

Die Kosten für die Papierabfuhr, die mobile Schadstoffsammlung, die Sperrmüllabfuhr, die Elektro-/Elektronikgeräteabfuhr, die Astschnittabfuhr werden über die Grundgebühr abgegolten.
Die Finanzierung der Leichtstoffabfuhr erfolgt durch den sogenannten "Grünen Punkt".

Weitere Informationen finden Sie unseren Satzungen:

Astschnittabfuhr

Mitgenommen werden kleinere Mengen an groben Grünabfällen, wie sie bei regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten anfallen. Die Astschnittabfuhr ist jedoch nicht bestimmt für die Entsorgung großer Mengen Astschnitt, beispielsweise von Baumfällungen, sowie anderer organischer Abfälle, die über die Biotonne entsorgt werden können (z. B. Laub, Gras, Moos). Ebenfalls von der Entsorgung ausgeschlossen sind Grünabfälle mit größeren Abmessungen, wie z. B. Baumstämme.

Hinweis

In der Zeit vom 1. März bis 30. September eines Jahres dürfen u. a. Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder abgeschnitten werden. In dieser Zeit sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Anmeldung der Astschnittabfuhr

Wer von der Möglichkeit der Astschnittabfuhr Gebrauch machen möchte, muss diese rechtzeitig bei der Gemeinde Wilnsdorf anmelden:

  • Für die Ende März/Anfang April 2025 vorgesehene Astschnittabfuhr muss die Anmeldung bis spätestens zum 21. Februar 2025 erfolgen.
  • Für die Ende November 2025 vorgesehene Astschnittabfuhr muss die Anmeldung bis spätestens zum 17. Oktober 2025 erfolgen.

Melden Sie die Abfuhr entweder telefonisch (02739 802-166) oder online an:

Online Anmeldung Astschnittabfuhr

Die genauen Abfuhrtermine können Ihnen aus Dispositionsgründen erst anschließend mitgeteilt werden.

Wie muss das Schnittgut bereit gelegt werden?

Der Astschnitt muss zum Abholungstermin an der Straße bzw. am Gehweg so bereit gelegt werden, dass er keine Verkehrsbehinderung darstellt.
Damit das Schnittgut problemlos und zügig abgeholt werden kann, muss es gebündelt bereit liegen. Die Bündel müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Schnittgut darf bis zu 1,5 m lang und bis zu 8 cm stark sein.
  • Der Bündeldurchmesser darf 60 cm nicht übersteigen.
  • Die Bündel dürfen nur mit Naturseil/-kordel, nicht jedoch mit Metalldraht oder Kunststoffschnüren zusammengebunden werden.

Nur wenn diese Vorgaben beachtet werden, kann der Astschnitt mitgenommen werden!

Übrigens sind die Kosten für die Astschnittabfuhr mit der allgemeinen Abfallgebühr abgegolten. Folglich werden hierfür gesonderte Gebühren nicht in Rechnung gestellt.

Elektro-/ Elektronikgeräteabfuhr

Auf Grund der in Elektro-/Elektronikgeräten enthaltenen schadstoffhaltigen Bestandteile sind diese Geräte gesondert zu entsorgen. Elektro-/Elektronikgeräte dürfen also nicht mehr in den Hausmüll gegeben bzw. zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden.

Die Gemeinde Wilnsdorf führt daher seit 2006 eine vom Haus- und Sperrmüll getrennte Erfassung aller Elektro-/Elektronikgeräte durch und hat die Firma Siegener Recycling Werkstätten gGmbH mit der getrennten Elektro-/Elektronikgerätesammlung im Gemeindegebiet beauftragt.

Öffnungszeiten:

montags bis freitags 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr
samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Im Rahmen dieses Verfahrens bietet die Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern 3 Möglichkeiten zur Entsorgung von Elektro-/Elektronikgeräten an:

Abholung von Elektro- / Elektronikgeräten

Abholung von Elektro-/Elektronikgeräten an den Hausgrundstücken nach Voranmeldung

Zwei Anmelde-Postkarten werden gemeinsam mit dem Abfuhrkalender einmal jährlich an alle Haushalte versandt. Die Elektro-/Elektronikgeräte, die abgeholt werden sollen, sind der Entsorgungsfirma entweder mit dieser Postkarte oder online mitzuteilen. Das ist notwendig, um eine genaue Termin- bzw. Toureneinteilung vornehmen zu können. Die Firma gibt daraufhin einen Abfuhrtermin an. Spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Anmeldung werden die Geräte abgeholt.
Stellen Sie dazu bitte die Elektro-/Elektronikgeräte am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr so an der Straße/am Gehweg bereit, dass keine Behinderung des Straßenverkehrs erfolgt und ein zügiges Verladen möglich ist.

Online-Anmeldung

Melden Sie Ihre Abfuhr gerne online an:

Online-Anmeldung Elektro-/ Elektronikgeräte

Sammelstellen für kleine Elektro- / Elektronikgeräte

Sammelstellen für kleine Elektro-/Elektronikgeräte

Für Elektro-Kleingeräte (z. B. Rasierapparat, Handy usw.) werden an 3 Standorten im Gemeindegebiet Sammelboxen aufgestellt. Dort können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wilnsdorf Elektro-Kleingeräte während der Öffnungszeiten kostenlos zur Entsorgung abgeben.

Telefon: 02739 4772831
Adresse exportieren
Detailansicht der Adresse anzeigen
 

Zentrale Sammelstelle

Zentrale Sammelstelle

Bei Bedarf - z. B. wenn Sie kurzfristig sperrige Elektro-/Elektronikgeräte entsorgen möchten - können Sie diese auch selbst bei der Firma Siegener Recycling Werkstätten in Siegen-Kaan-Marienborn während der Öffnungszeiten abgeben. Die dortige Abgabe ist für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wilnsdorf kostenlos. Allerdings ist es erforderlich, dass Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift dort mitteilen.

Öffnungszeiten:

montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Weitere Wichtige Informationen

Mit der getrennten Einsammlung von Elektro-/Elektronikgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz!

Wichtige Informationen gemäß § 18 ElektroG zur Entsorgung von Elektro-/ Elektronikaltgeräten (EAG) (PDF, 80 kB)

 

Sperrmüll-Abfuhr

Restabfälle, die wegen ihrer Größe nicht über die graue Tonne entsorgt werden können, werden nach vorheriger Anmeldung abgeholt. Zwei Anmeldungs-Postkarten werden gemeinsam mit dem Abfuhrkalender einmal jährlich an alle Haushalte versandt. Die einzelnen Gegenstände, die abgeholt werden sollen, sind der Entsorgungsfirma entweder mit dieser Postkarte oder online mitzuteilen. Das ist notwending, um eine genaue Termin- bzw. Toureneinteilung vornehmen zu können.

Die Firma Remondis wird Ihnen daraufhin per Post einen Abfuhrtermin mitteilen. Spätestens nach sechs Wochen wird der Sperrmüll abgeholt.
Die Kosten für die Sperrmüll-Abfuhr sind mit der allgemeinen Abfallgebühr abgegolten. Folglich werden hierfür gesonderte Gebühren nicht in Rechnung gestellt.

Nicht mitgenommen werden z. B.

  • Elektro-/Elektronikgeräte,
  • Altreifen
  • Ast- und Strauchwerk
  • Bauschutt und Renovierungsabfälle
  • Fenster und Türen
  • Außenrollläden
  • Heizungsschrott
  • Holzgebälk, Bauholz,
  • Holz aus dem Außenbereich, das mit Holzschutzfarbe behandelt wurde,
  • Kfz-Teile,
  • Mörtel,
  • Nachtspeicheröfen (Elektroschrott)
  • Öltanks
  • Sanitärkeramik
  • Steine.

Bitte beachten Sie, dass Einzelteile eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen.

weitere Informationen rund ums Thema "Abfall" sowie unseren Abfallkalender finden Sie in der Rubrik:

» Abfall