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Dienstleistungen im Rathaus

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Abwasserbeseitigung (technischer Bereich)

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Wilnsdorf erhebt seit 2010 eine gesplittete Abwassergebühr. Diese teilt sich in Schmutz- und Niederschlagswasser auf. Die Schmutzwassergebühr wird für das tatsächlich verbrauchte Wasser berechnet. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten (bzw. überbauten) und/oder versiegelten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Wasserversorgung finden Sie im Menüpunkt:

» Abwasserbeseitigung

Informationen zum Hausbau/ -verkauf

Sie haben eine Immobilie in der Gemeinde Wilnsdorf veräußert der erworben?

Infos zum Eigentumswechsel (PDF, 42 kB)

Sie haben eine Immobilie in der Gemeinde Wilnsdorf gebaut?

Infos zum Hausbau (PDF, 44 kB)

Informationen zur Grundstücksentwässerung

Technisches Merkblatt Grundstücksentwässerung (PDF, 576 kB, Version: 08.11.2018)

Niederschlagswassergebühr (Anpassung der zu Grunde liegenden Flächen)

Wird die Größe von bebauten und/oder befestigten Flächen verändert oder ändert sich deren Abflusswirksamkeit, so hat der Grundstückseigentümer dies der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderungen anzuzeigen. Zur Mitteilung dieser Veränderungen füllen Sie bitte folgendes Formular aus und lassen uns dies zukommen

Erfassungsbogen zur Ermittlung der Niederschlagsgebühr

Erfassungsbogen Neubauten - Muster - (PDF, 179 kB)

Antrag auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühr

Senden Sie die ausgefüllten Formulare bitte an

» Dornseifer-Windorf Uta

Gebührenordnung/-übersicht

Die Höhe der Gebühren ist in der entsprechenden Satzung festgelegt

Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 177 kB)

Eine Übersicht über die gemeindlichen Abgaben finden Sie unter der Rubrik Steuern, Gebühren und Beiträge:

» Steuern, Gebühren und Beiträge

SEPA-Lastschriftmandat

Gerne können Sie uns zum Einzug der gemeindlichen Abgaben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen

SEPA-Lastschriftmandat

Weiterführende Informationen

Alle Formulare und Anträge zum Thema finden Sie auch in unserem Bürgerservice-Portal.