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Dienstleistungen im Rathaus

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Allgemeine Informationen zur Wasserversorgung beim Hausbau

Allgemeine Informationen

Hausbau in der Gemeinde Wilnsdorf – Grundbesitzabgaben und sonstige Abgaben

Sie haben ein Haus in der Gemeinde Wilnsdorf gebaut und das neue Haus bezogen? Die Gemeindewerke Wilnsdorf setzen Abschläge für die Grundgebühr für Frischwasser sowie die Grundgebühr für Schmutzwasser fest. Die Abschläge für die verbrauchsabhängigen Frisch- und Schmutzwassergebühren werden nicht grundsätzlich festgesetzt.

Bitte lesen Sie den Wasserzähler bei Einzug in das neue Haus und ca. vier Wochen später ab und notieren Sie jeweils den Zählerstand. Wenn Sie sich nun kurz telefonisch melden, können passgenaue Abschlagszahlungen vereinbart werden

Uta Dornseifer-Windorf

Mülltonnen für das neue Haus beantragen Sie bitte beim Bauamt der Gemeinde Wilnsdorf

Sarah Kringe

Die Abrechnung der Müllabfuhrgebühren erfolgt dann über den Grundbesitzabgabenbescheid. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Wilnsdorf

Kaufmann Patrick

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Wasserversorgung erhalten Sie hier

» Wasserversorgung

Vermietung eines Standrohrs

» Informationen zum Mieten eines Standrohres für Ihr Vorhaben

Gebührenordnung/-übersicht

Die Höhe der Gebühren ist in der entsprechenden Satzung festgelegt:

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung (PDF, 168 kB)

Muster-Erfassungsbogen zur Ermittlung der Niederschlagwassergebühr (PDF, 179 kB)

Eine Übersicht über die gemeindlichen Abgaben finden Sie unter der Rubrik Steuern, Gebühren und Beiträge:

» Steuern, Gebühren und Beiträge

Wasserzählerstand

Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler gemessen. Der Zählerstand wird einmal jährlich per Kundenselbstablesung abgerufen. Die Kundenselbstablesung findet jeweils im Herbst statt. Jeder Eigentümer wird per Brief über den genauen Zeitraum und die Möglichkeiten der Übermittlung informiert.

Sie können Ihre Zählerstände online eintragen

» Übermittlung Wasserzählerstand

SEPA-Lastschriftmandat

Gerne können Sie uns zum Einzug der gemeindlichen Abgaben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen:

SEPA-Lastschriftmandat