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Asylbewerberleistungen
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde unterhält zur Unterbringung der Asylbewerber Übergangsheime und bietet die Betreuung und Beratung bei Asylangelegenheiten an.
Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können, haben gemäß Asylbewerberleistungsgesetz den Anspruch auf Leistungen (Bar- oder Sachleistungen). Diese Leistungen beschränken sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts.
Öffnungszeiten Fachdienst "Soziales"
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zusätzlich im Bereich Sozialhilfe und Asylangelegenheiten:
Montag und Mittwoch
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur telefonisch!)
Terminvereinbarung nach Absprache