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Aufenthaltsbescheinigungen
Allgemeine Information
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft erforderlich sein. Sie enthält im Gegensatz zur Meldebescheinigung zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums.
Die Aufenthaltsbescheinigung kann nur persönlich im Bürgerbüro beantragt werden
Benötigte Unterlagen zur Beantragung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Die Kosten für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung betragen 9,- €