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Dienstleistungen im Rathaus

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Aufenthaltsbescheinigungen

Allgemeine Information

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft erforderlich sein. Sie enthält im Gegensatz zur Meldebescheinigung zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums.

Die Aufenthaltsbescheinigung kann nur persönlich im Bürgerbüro beantragt werden

Benötigte Unterlagen zur Beantragung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung betragen 9,- €