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Dienstleistungen im Rathaus

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Aussiedler

Allgemeine Informationen

Als Aussiedler bezeichnet man Zuwanderer mit deutschen Wurzeln aus den Gebieten Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien und China, die vor dem 1.Januar 1993 diese Gebiete verlassen haben. Später zugezogene werden Spätaussiedler genannt.

Weiterführende Informationen

Die Voraussetzungen zur Anerkennung der Spätaussiedlerschaft sind im Bundesvertriebenengesetz festgelegt.

Bundesvertriebenengesetz

Öffnungszeiten Fachdienst "Soziales"

Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

zusätzlich im Bereich Sozialhilfe und Asylangelegenheiten:
Montag und Mittwoch
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur telefonisch!)


Terminvereinbarung nach Absprache