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Bauantrag
Allgemeine Informationen
Falls Sie ein Bauvorhaben planen benötigen Sie hierfür grundsätzlich eine Genehmigung. Der Antrag auf Genehmigung (Bauantrag) muss schriftlich und vollständig (inkl. sämtlicher für die Bearbeitung und Beurteilung des Antrags notwendiger Unterlagen) beim Kreis Siegen-Wittgenstein, zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde, eingereicht werden..
Benötigte Unterlagen
Notwendige Unterlagen (gem. § 1 Abs. 1 BauPrüfVO) sind insbesondere:
- Lageplan/amtlicher Lageplan
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
- Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5000 (nicht für Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ausgeführt werden sollen)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck
- Ausgefülltes Artenschutzformular
- Bei Gebäuden: Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
- Bei Gebäuden, für die landesdurchschnittliche Rohbauwerte je m³ Bruttorauminhalt nicht festgelegt sind, die Berechnung der Rohbaukosten
- Bei der Änderung von Gebäuden oder bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind, die Herstellungskosten
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
Zusätzliche Bauvorlagen für kleine Sonderbauten:
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe auf amtlichen Vordruck (gegebenenfalls mit Maschinenaufstellungsplan mit Rettungswegen und Notausgängen, falls nicht bereits in den Grundrisszeichnungen dargestellt)
Spätestens bei Baubeginn sind vorzulegen:
- Nachweis der Standsicherheit, soweit erforderlich aufgestellt, oder geprüft durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
- Nachweis des Schallschutzes, soweit erforderlich aufgestellt, oder geprüft durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
- Nachweis des Wärmeschutzes, soweit erforderlich aufgestellt, oder geprüft durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
- Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen, dass das Vorhaben den Anforderungen des Brandschutzes entspricht (gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe und Sonderbauten)
Bei Sonderbauten im Sinne des § 68 Absatz 1 Satz 3 Bauordnung (BauO) NRW sind die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes bereits bei Antragstellung vorzulegen. Ferner ist dem Bauantrag ein Brandschutzkonzept beizufügen. Die nötigen Formulare und Vordrucke finden Sie auf der Website des Kreises Siegen-Wittgenstein.