Beitragsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Auf Antrag erhalten Sie von der Gemeinde eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungs-, Straßenbau- oder Kanal-/Wasseranschlussbeiträge zu zahlen sind.
Bitte teilen Sie in Ihrem Antrag mit, um welches Grundstück es sich handelt. Nennen Sie bitte die Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und das Flurstück bzw. die Flurstücke des Grundstücks, für welches die Bescheinigung benötigt wird.
Eine Beitragsauskunft in Form dieser Bescheinigung erfolgt ausschließlich an die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer. Abweichend dieser Regelung, kann die Auskunft an einen Dritten erfolgen, wenn eine entsprechende Legitimation oder Vollmacht vorgelegt wird.
Für die Erteilung einer Beitragsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr berechnet. Bitte teilen Sie in Ihrem schriftlichen Antrag bereits mit, dass Sie mit der Kostenübernahme einverstanden sind.
Weiterführende Informationen
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit der Tarifnummer 3 der Anlage der Verwaltungsgebührensatzung.
Verwaltungsgebührensatzung und Gebührentarif der Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 77 kB)