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Dienstleistungen im Rathaus

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Bestattungen / Friedhofswesen

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Wilnsdorf betreibt in allen 11 Ortsteilen jeweils einen Friedhof mit Trauerhalle. Außerdem gibt es im Ruhewald Wilnsdorf die Möglichkeit der Urnenbestattung. Mehr Informationen finden Sie in den folgenden Broschüren:

Infobroschüre Bestattungen in der Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 1.3 MB, Stand: 08/2025)

Gebührentabelle Bestattungen in Wilnsdorf (PDF, 1.6 MB, Stand: 08/2025)

Infobroschüre Ruhewald Wilnsdorf (PDF, 1.3 MB, Stand: 08/2025)

Gebührentabelle Ruhewald Wilnsdorf (PDF, 1.5 MB, Stand: 08/2025)

Gerne können Sie sich bei der Friedhofsverwaltung in Fragen der Grabwahl und auch der entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten beraten lassen.

Die Friedhofsverwaltung vergibt Bestattungstermine, stellt die Trauerhallen zur Verfügung und veranlasst die Arbeiten, die seitens der Gemeinde zur Durchführung von Bestattungen notwendig sind. Auch die Abrechnung der Bestattungsgebühren erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Für die Errichtung einer Grabeinfassung/eines Grabdenkmals bedarf es der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Wilnsdorf. Hierfür werden den Grabnutzungsberechtigten entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt. Der Antrag auf Anbringung einer Grabeinfassung/eines Grabdenkmals erfolgt durch ein vom Grabnutzungsberechtigten beauftragtes Steinmetzunternehmen. Die Grabeinfassung/das Grabdenkmal darf erst nach erteilter Genehmigung aufgestellt werden.

Grabstätten werden nach Ablauf der Nutzungs-/Ruhezeit durch die Gemeinde Wilnsdorf eingeebnet. Hierüber werden die Grabnutzungsberechtigten schriftlich und durch öffentliche Bekanntmachung 3 Monate vorher informiert.

Wenn Sie ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte vorzeitig zurückgeben möchten, informiert Sie die Friedhofsverwaltung gerne über die Möglichkeiten und die entstehenden Kosten.

Friedhofssatzung der Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 246 kB)

Satzung der Gemeinde Wilnsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe (PDF, 128 kB)