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Dienstleistungen im Rathaus

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Blindengeld

Allgemeine Informationen

Blinde Menschen erhalten vom Land NRW eine freiwillige monatliche Unterstützung zum Ausgleich der Mehrkosten, die sie aufgrund Ihrer Erkrankung tragen müssen. Die Höhe des sogenannten Blindengelds in NRW beträgt gem. Landschaftsverband Westfalen-Lippe aktuell (Stand: 01.07.2017):

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 347,94 Euro
  • vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 694,68 Euro
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres 473,00 Euro

Als blind gelten Menschen mit einer Sehschärfe von unter 2%.

Das Blindengeld wird auf Antrag unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt, beim Erstantrag ist eine augenärztliche Bescheinigung oder das Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis erforderlich.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und den Antrag zum Download erhalten Sie auf der Homepage des Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder im Fachdienst für Soziales im Rathaus der Gemeinde.

Informationen Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Den Antrag können Sie direkt an den LWL senden oder im Rathaus abgeben.