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Gewässer - Ausbau und Unterhaltung
Allgemeine Informationen
Zu den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zählt auch die Pflege und Entwicklung von Gewässern. Die Maßnahmen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Landeswassergesetz (LWG) reguliert und dienen gem. §1 des WHG dazu, "durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen"
Die Gemeinde sorgt unter anderem für die Sicherstellung des Wasserabflusses und die Ufer- und Gehölzpflege gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
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