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Dienstleistungen im Rathaus

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Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung / Gewerbeummeldung

Allgemeine Informationen

Jede Person, die sich selbstständig machen will, muss ihr Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Sie sind Gewerbetreibender, wenn Sie mit dem Ziel Gewinn zu erzielen eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung und Rechnung ausüben. Jegliche Änderungen der Tätigkeit oder des Ausübungsortes sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (Ummeldung). Auch die Aufgabe des Gewerbes oder ein Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich muss angezeigt werden (Abmeldung).

Weiterführende Informationen

Die gesetzlichen Bestimmungen für Gewerbetreibende finden Sie hier

Gewerbeordnung

Benötigte Unterlagen

Anmeldung

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • nach Möglichkeit das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • im Falle ausländischer Mitbürger: gültige Aufenthaltsbescheinigung
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister (wird vom Amtsgericht zur Verfügung gestellt)
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Erlaubnisse anderer Behörden

Antrag Gewerbeanmeldung zum online ausfüllen und ausdrucken

Ummeldung

  • nach Möglichkeit das ausgefüllte Formular zur Gewerbeummeldung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Antrag Gewerbeummeldung zum online ausfülen und ausdrucken

Abmeldung

  • nach Möglichkeit das ausgefüllte Formular zur Gewerbeabmeldung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Antrag Gewerbeabmeldung zum online ausfüllen und ausdrucken

Gebühren

Gewerbeanmeldung und -ummeldung

  • Natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:  26 €
  • Juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:  33 €
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 €

Gewerbeabmeldung: Gebührenfrei

Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen die Gebühr in Rechnung gestellt.