Grundsicherungsleistungen
Allgemeine Informationen
Personen,
- ab 65 Jahren oder
- ab 18 Jahren, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
und die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. haben gemäß Sozialgesetz Anspruch auf Grundsicherung (SGB XII). Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird dabei nicht vorausgesetzt.
Die zu gewährende Grundsicherung ist abhängig von der Bedürftigkeit und dem Vermögen und Einkommen des Antragsstellers.
Weiterführende Informationen
Umfangreiche Informationen rund um das Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Gesetzestext Sozialhilfe Sozialgesetzbuch Zwölftes Gesetzbuch
Benötigte Unterlagen
Den Antrag auf Grundsicherung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes für Schule - Kultur - Soziales
Öffnungszeiten Fachdienst "Soziales"
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zusätzlich im Bereich Sozialhilfe und Asylangelegenheiten:
Montag und Mittwoch
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur telefonisch!)
Terminvereinbarung nach Absprache