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Dienstleistungen im Rathaus

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Grundsicherungsleistungen

Allgemeine Informationen

Personen,

  • ab 65 Jahren oder
  • ab 18 Jahren, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

und die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. haben gemäß Sozialgesetz Anspruch auf Grundsicherung (SGB XII). Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird dabei nicht vorausgesetzt.

Die zu gewährende Grundsicherung ist abhängig von der Bedürftigkeit und dem Vermögen und Einkommen des Antragsstellers.

Weiterführende Informationen

Umfangreiche Informationen rund um das Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Gesetzestext Sozialhilfe Sozialgesetzbuch Zwölftes Gesetzbuch

Benötigte Unterlagen

Den Antrag auf Grundsicherung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes für Schule - Kultur - Soziales

Öffnungszeiten Fachdienst "Soziales"

Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

zusätzlich im Bereich Sozialhilfe und Asylangelegenheiten:
Montag und Mittwoch
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur telefonisch!)


Terminvereinbarung nach Absprache