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Dienstleistungen im Rathaus

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Hundeanzeige (ordnungsbehördlich)

Allgemeine Informationen

Hunde gewisser Rassen sowie große Hunde (Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen gelten als große Hunde) müssen ordnungsbehördlich angezeigt werden.

Weiterführende Informationen

Nutzen Sie gerne unseren Online-Dienst zur Anzeige Ihres Hundes:

Anzeige eines großen Hundes (ordnungsbehördlich)

Anzeige eines gefährlichen Hundes / eines Hundes bestimmter Rasse gem. §4 LHundG

Die gesetzlichen Grundlagen zur Anzeige Ihres Hundes finden Sie hier:

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Informationen entnehmen Sie bitte dem Online Formular.

Kosten

Für die ordnungsbehördliche Anzeige Ihres Hundes fällt eine Gebühr in Höhe von 25,- € an.

(Tarifstelle 18a 1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 03.07.2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.01.2015 – GV.NRW. S.112)