Kanalanschlussbeitrag
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Wilnsdorf erhebt zum teilweisen Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwandes einen Kanalanschlussbeitrag.
Die Kanalanschlussbeiträge sind die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein Grundstück. Die Kanalanschlussbeiträge dienen dem Ersatz des Aufwandes der Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gemeindlichen Abwasseranlage.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstücks haften als Gesamtschuldner. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
Weiterführende Informationen und Kosten
Die genauen Bestimmungen sowie weitere Informationen finden Sie im Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) und in unserer Satzung.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 177 kB)