Plakatieren
Allgemeine Informationen
Gemäß § 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Wilnsdorf ist das Anbringen von Plakaten oder sonstigen Hinweisen in Anlagen und Einrichtungen untersagt. Für das Plakatieren als Werbung für Ihre Veranstaltung sind die rechtlichen Erlaubnisvorbehalte zu beachten. Bitte stimmen Sie die Werbung mit unseren Mitarbeitern des Fachdiensts für Sicherheit und Ordnung ab.
Gerne können Sie Ihre Veranstaltung auch in unseren Veranstaltungskalender eintragen.
Weiterführende Informationen
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Benötigte Unterlagen
Bitte beantragen Sie die Plakatierung mindestens 4 Wochen vor Plakatierungsbeginn formloser Antrag, telefonisch oder schriftlich. Nutzen Sie auch gerne unseren Online-Dienst:
Kosten
Die Beantragung der Plakatierung kostet 32,- €.