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Ruhestörung
Allgemeine Informationen
Mittagsruhe
Gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Wilnsdorf ist es während der Mittagsruhe untersagt Tätigkeiten auszuüben, die zu unzumutbarer Geräuschbelästigung führen. Dies gilt nicht für Bau- und Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld belegt werden. Anzeigen hierzu können bei dem Fachdienst für Sicherheit und Ordnung erstattet werden.
Nächtliche Ruhestörung
Auch bei Störung der nächtlichen Ruhe ist die Gemeinde Wilnsdorf dafür zuständig, Verstöße zu ahnden. Bitte informieren Sie im Falle einer nächtlichen Ruhestörung die Polizei, die den Sachverhalt aufnimmt und an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung weiterleitet.
Weiterführende Informationen
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