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Schankerlaubnis
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zur Anmeldung eines Gaststättengewerbes finden Sie hier
Wer eine Gaststätte betreibt und Alkohol ausschenken möchte benötigt neben der Gaststättenerlaubnis auch eine dauerhafte Erlaubnis zum Ausschank von Alkohol.
Auch private Veranstalter oder Vereine können für Feste und Vereinsveranstaltungen eine vorübergehende Erlaubnis gem § 12 GastG beantragen.
Weiterführende Informationen
Benötigte Unterlagen
Gaststättenerlaubnis
Bitte verwenden Sie für die Beantragung der Gaststättenerlaubnis das folgende Formular:
Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
vorübergehende Schankerlaubnis nach § 12 GastG
Die Beantragung einer vorübergehenden Schankerlaubnis nach § 12 GastG kann formlos mündlich oder schriftlich erfolgen
Kosten
Gaststättenerlaubnis
200.- bis 400,- €
vorübergehende Schankerlaubnis nach § 12 GastG
25,- bis 200,- €