Sozialhilfe nach dem SGB XII
Allgemeine Informationen
Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung zur Absicherung der Grundbedürfnisse eines Menschen. Diese Leistung wird gewährt, wenn eine Person ihr Leben nicht mit eigenen Mitteln oder mithilfe von Unterhaltsansprüchen finanzieren kann. Das Gesetz definiert die Aufgabe der Sozialleistung so:
"Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht." §1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Zu den Hilfen gehören:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zu den oben genannten Hilfen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Sozialhilfe (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
und in unseren Dienstleistungen
Grundsicherungsleistungen bei Alter und Erwerbsminderung