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Dienstleistungen im Rathaus

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Straßenbaubeitrag

Allgemeine Informationen

Zum Ersatz des Aufwandes für die (nachmalige) Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Gemeinde Wilnsdorf Beiträge nach Maßgabe der vom Rat beschlossenen Straßenbaubeitragssatzung.

Der beitragsfähige Aufwand wird für die jeweilige Anlage sowie nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

Die Gemeinde trägt den Teil des Aufwandes, der auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit (siehe Straßenbaubeitragssatzung) entfällt.

Der auf die Gemeinde entfallende Anteil der gemeindeeigenen Grundstücke wird so berechnet, als ob die Gemeinde selbst beitragspflichtig wäre. Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. Der so zu ermittelnde Aufwand wird nach Abzug des gemeindlichen Anteils auf die Grundstücke des jeweiligen Abrechnungsgebietes nach den Grundstücksflächen verteilt. Dabei sind die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art zu berücksichtigen.

Es besteht seitens der Gemeinde die Möglichkeit, zur Vorfinanzierung der Maßnahme, während der Bauphase Vorausleistungen auf den endgültigen Straßenbaubeitrag zu erheben.

Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstücks haften als Gesamtschuldner. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

Weiterführende Informationen

Die genauen Bestimmungen sowie weitere Informationen finden Sie im Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) und in unserer Satzung.

Kommunalabgabengesetz

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen (PDF, 193 kB)