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Dienstleistungen im Rathaus

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Vergnügungssteuer

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Wilnsdorf erhebt für die Haltung von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in

  • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
  • Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten

eine Vergnügungssteuer.

Die Steuer wird nicht für das Halten von Apparaten im Rahmen von Volksbelustigungen, Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen erhoben.

Die Steuer wird nach Einspielergebnissen und Anzahl der Apparate bemessen und ab dem Zeitpunkt der Aufstellung der Apparate fällig.

Weiterführende Informationen

Alle Informationen zur Vergnügungssteuer finden Sie in unserer Satzung

Satzung der Gemeinde Wilnsdorf über die Erhebung von Vergnügungssteuer (PDF, 35 kB)