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Dienstleistungen im Rathaus

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Wasseranschlussbeitrag

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Wilnsdorf erhebt zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (Hauptversorgungsleitungen, Transportleitungen, Hochbehälter, Druckregelungsanlagen) einen Anschlussbeitrag.

Die Wasseranschlussbeiträge sind die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein Grundstück. Die Wasseranschlussbeiträge dienen dem Ersatz des Aufwandes der Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage.

Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstücks haften als Gesamtschuldner. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

Weiterführende Informationen

Die genauen Bestimmungen sowie weitere Informationen finden Sie im Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) und in unserer Satzung.

Kommunalabgabengesetz

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 146 kB)