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Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich dürfen bei Bedarf gewisse Daten über bestimmte Personen aus dem Melderegister der Gemeinde angefordert werden. Der Melderegisteranfrage sind genaue Angaben zu der gesuchten Person beizufügen um deren Identität eindeutig festzustellen.
Man unterscheidet zwischen der einfachen und der erweiterten Melderegisterauskunft
einfache Melderegisterauskunft
- darf an jedermann erteilt werden
enthält folgende Daten:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad und
- Anschrift
erweiterte Melderegisterauskunft
- darf an private Personen nur bei Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses erteilt werden
enthält folgende Daten:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Melderegisterauskunft beantragen
Der Auszug aus dem Melderegister ist kostenpflichtig. Die Gebühren liegen bei:
- 11,- € für eine einfache Melderegisterauskunft
- 15,- € für eine erweiterte Melderegisterauskunft
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Melderegisterauskunft anzufordern:
- Online über unsere Online-Dienste:
- Persönlich im Bürgerbüro