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14.02.2025

Bundestagswahl 2025: Wahlbriefe jetzt zur Post oder zum Wahlamt bringen

Landeswahlleiterin Monika Wißmann appelliert an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe jetzt auf den Weg zu bringen. „Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten Wahlbriefs bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die bei der Gemeinde nicht bis zum 23. Februar 2025 um 18 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, so Wißmann.

Wahlbriefe können nicht in den Wahlräumen abgegeben werden

Um jedes Risiko zu vermeiden, empfiehlt die Landeswahlleiterin, den Wahlbrief nach Möglichkeit direkt zum Briefkasten des zuständigen Wahlamtes zu bringen. Im Falle der Gemeinde Wilnsdorf sind das die regulären Briefkästen an den beiden Haupteingängen des Wilnsdorfer Rathauses.

In den Wahlräumen, die am Wahlsonntag für die Urnenwahl öffnen, können die Wahlbriefe nicht abgegeben werden.

Unbedingt Reihenfolge beim Einpacken des Wahlbriefes beachten

Wer den hellroten Wahlbrief mit der Deutschen Post zurückschicken möchte, sollte ihn spätestens am Mittwoch, den 19.02.2025, absenden. Der Transport ist innerhalb Deutschlands kostenfrei.

Damit die Briefwahlstimmen gültig sind, empfiehlt die Landeswahlleiterin, die Hinweise auf dem Merkblatt zu beachten, das den Wahlunterlagen beiliegt. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den weißen Stimmzettelumschlag. Dieser wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt.

Quelle: Pressemitteilung der Landeswahlleiterin NRW