Hinweis: Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 14 "Am Wildenbach" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Wilden
Aufhebung der Satzung zur Anordnung eines besonderen Vorkaufsrechtes gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Wildenbach“ der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Wilden
Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 beschlossen, die am 17.03.2021 beschlossene Satzung zur Anordnung eines besonderen Vorkaufsrechtes gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Wildenbach“ der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Wilden, aufzuheben.
Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung umfasste die Grundstücke der Gemarkung Wilden, Flur 33, Flurstücke 133 und 134.
Die Bekanntmachung der Aufhebungssatzung mit allen Details ist für die Dauer einer Woche an der Bekanntmachungstafel im Rathaus Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, angeschlagen. Sie kann darüber hinaus auf dieser Seite eingesehen werden (s. Infokasten "Dokumente").
Wilnsdorf, 15. Januar 2025
Hannes Gieseler
Bürgermeister