Gleichstellungsbeauftragte
Allgemeine Informationen
Die Gleichstellungsbeauftragte sorgt dafür, dass die Gleichstellung aller Menschen in unserer Kommune gefördert und verbessert wird. Dies umfasst die Chancengleichheit, die Förderung von Vielfalt sowie den Abbau von Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen Merkmalen, denn laut Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind „Männer und Frauen… gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Gleichstellung = Gleiche Rechte und Chancen für alle!
Zu den zentralen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören:
- Informieren: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Frauen- und Gleichstellungspolitik, u.a. kommunaler Gleichstellungsplan
- Förderung der Geschlechtergerechtigkeit: Sicherstellung, dass alle Menschen gleiche Rechte und Chancen haben, unabhängig von ihrem Geschlecht.
- Beratung und Unterstützung: Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Kommunalverwaltung und politische Gremien in Fragen der Gleichstellung der Geschlechter. Sie nimmt Stellung zu frauenpolitischen Fragen innerhalb der Verwaltung und trägt dazu bei, dass in allen Bereichen die Belange von Frauen berücksichtigt werden. Sie bietet Beratungsdienste für Bürger*innen an, die Benachteiligungen erfahren oder Fragen zur Gleichstellung haben.
- Sensibilisierung und Prävention: Entwicklung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung über Diskriminierung, Vorurteile und geschlechterspezifische Ungleichheiten.
- Vernetzung und Kooperation: Aufbau von Netzwerken und Kooperationen mit anderen Institutionen, Organisationen und Initiativen zur Förderung der Gleichstellung. Sie ist vernetzt mit den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Siegen-Wittgenstein, sowie regionale und überregionalen Verbänden und Organisationen
- Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen: Planung und Umsetzung von Programmen, die dazu beitragen, bestehende Ungleichheiten in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Arbeit und Gesellschaft zu überwinden.
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Unterstützung von Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für alle Menschen ermöglichen.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Anliegen:
Wenn Sie Fragen zum Thema Gleichstellung haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unsere Gleichstellungsbeauftragte gerne zur Verfügung (siehe KONTAKT). Sie können sich jederzeit mit ihr in Verbindung setzen, sei es für Beratung, Anregungen oder den Austausch zu relevanten Themen. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!
Sofern Sie sich selber informieren möchten, nutzen Sie gerne die nachfolgend aufgeführten Links zu gesetzlichen Vorgaben und weiteren Informationen.
Rechtsgrundlagen
Vernetzung
Homepage Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW
Homepage Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Interessante Links
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zentrales Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)